openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Göttinger Gruppe & Co. - Beteiligungsangebote mit Totalverlustrisiko

(openPR) Verunsichert durch die Hiobsbotschaften rund um die Insolvenz der Göttinger Gruppe, die wie viele andere Beteiligungsgesellschaften hoch riskante atypisch stille Beteiligungen für etwa 270.000 Kleinanleger zum Zweck der Altersvorsorge angeboten hatte, fragen sich derzeit viele Anleger, ob auch Sie mit ihrer Kapitalanlage von diesen Risiken betroffen sind. Denn nachdem die Securenta AG - die Hauptgesellschaft der Göttinger Gruppe - im Juni 2007 Insolvenz anmelden musste, steht fest, dass sich für die Anleger das Versprechen, eine zusätzliche Altersvorsorge erworben zu haben, zu einem regelrechten Desaster entwickelt hat.



Schon kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkündet der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, dass er die Anleger der Securenta AG nicht als „normale“ Gläubiger ansieht, sondern als Mitunternehmer. Im Gesetz steht, was dies bedeutet: Nach § 236 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ist der (atypisch) stille Gesellschafter verpflichtet, seine Einlage zu erbringen, wenn diese rückständig ist. Im Klartext bedeutet dies, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern aller Voraussicht nach die Weiterentrichtung der Raten fordern wird. Anstatt etwas von dem über Jahre geleisteten Einlagen zurück zu bekommen, werden die Anleger dann weiter zahlen müssen!

Die Göttinger Gruppe, die sozusagen als „Erfinderin“ der für Kleinanleger „entwickelten“ zusätzlichen Altersvorsorge in Gestalt von atypisch stillen Beteiligungen gilt, hat in den letzten Jahren etliche Nachahmer gefunden. Viele sind inzwischen bereits „pleite“, so z.B. auch die Gesellschaften der Euro-Gruppe, von deren Insolvenz im Jahr 2005 auch rund 40.000 Anleger betroffen waren.

Für die meisten der Anleger kam diese Entwicklung völlig überraschend. Sie wurden im Rahmen der Beratung in der Regel nicht darauf hingewiesen, mit welchen Risiken atypisch stille Beteiligungen verbunden sind. „Ist dies der Fall, so liegt eine Pflichtverletzung vor, denn im Rahmen der Beratung ist ein Anlageberater gegenüber dem Anleger verpflichtet, diesen über alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Umstände umfassend aufzuklären“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte.

Zudem muss der Berater gewährleisten, dass die von ihm empfohlene Kapitalanlage dem individuellen Anlageziel des Anlegers entspricht. So verstößt beispielsweise ein Anlageberater gegen die ihm aus dem Beratungsvertrag obliegende Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung in der Regel dann, wenn er eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter für die Altersvorsorge empfiehlt. Der Anleger hat dann gute Chancen, Schadensersatz zu bekommen. Den Schadensersatzanspruch kann der Anleger auch bei der Beteiligungsgesellschaft selbst geltend machen, da der Anlageberater grundsätzlich als deren „Erfüllungsgehilfe“ anzusehen ist. Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft haftet daher für das Fehlverhalten des Anlagevermittlers.“

Anleger sollten mit einer anwaltlichen Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegeben sind, nicht allzu lange zuwarten. Schadensersatzansprüche verjähren nämlich nach dem neuen Recht schon innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Anleger Kenntnis davon hat, dass ihm ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ist der Anspruch einmal verjährt, kann er nicht mehr geltend gemacht werden. „Gerade die Frage der Verjährung kann in vielen Prozessen Schwierigkeiten bereiten“, so Rechtsanwalt Seifert weiter. „Nach unserer Auffassung beginnt die Verjährung erst dann, wenn der Anleger positive Kenntnis vom Schadensersatzanspruch hat, also in der Regel erst nach einer anwaltlichen Beratung. Einige Gerichte argumentieren jedoch so, dass der Schadensersatzanspruch bereits verjährt sein kann, weil der Anleger wegen grober Fahrlässigkeit nicht bemerkt hat, dass er falsch beraten wurde und er den Schadensersatz nicht schon früher geltend gemacht hat.“

Rechtsanwalt Marcel Seifert
B|G|K|S Rechtsanwälte
Königstraße 10 c
70173 Stuttgart

Tel. 0711-222 54 281
Fax 0711-222 54 302

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 157626
 1775

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Göttinger Gruppe & Co. - Beteiligungsangebote mit Totalverlustrisiko“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von B|G|K|S Rechtsanwälte

direct/ B|G|K|S Rechtsanwälte: EECH AG - Verdacht auf schweren Kapitalanlagebetrug
direct/ B|G|K|S Rechtsanwälte: EECH AG - Verdacht auf schweren Kapitalanlagebetrug
EECH AG: Hamburger Anlegeranwälte vertreten EECH-Geschädigte Hamburg, 12.10.2007 - Die Abteilungen Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche der Hamburger Staatsanwaltschaft haben am 10.10.2007 die Geschäftsräume der EECH AG durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden Akten, Computer und Datenträger sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit davon aus, dass Vorstände der EECH AG, allen voran die Herren Tarek Ersin Yoleri und Michael Bode, mehr als EUR 30 Mio. zweckentfremdet verwendet haben. Deshalb besteht der dringende Verdacht des gew…
Securenta AG: Anmeldefrist verpasst? Kein Problem
Securenta AG: Anmeldefrist verpasst? Kein Problem
Stuttgart / Hamburg, 20.09.2007 - Heute läuft die Frist für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Securenta AG ab. Viele Anleger, die möglicherweise erst jetzt vom Insolvenzverfahren und der Insolvenzanmeldefrist erfahren haben, fragen sich daher besorgt, ob es für sie nun zu spät ist, ihre Forderungen noch anzumelden. "Diese Anleger können wir beruhigen", so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte. "Forderungen können im Insolvenzverfahren grundsätzlich noch bis zum Abschluss des Ver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Göttinger Gruppe: Erste Einschätzung durch Insolvenzverwalter
Göttinger Gruppe: Erste Einschätzung durch Insolvenzverwalter
… In den Büroräumen der Anwaltskanzlei Leonhardt, Westhelle & Partner am Berliner Kurfürstendamm fand am 14.06.2007 das erste Vorgespräch der führenden in Sachen Göttinger Gruppe tätigenden Anwaltskanzleien statt. Rattunde stellte seine Sicht über den Ablauf des Insolvenzverfahrens dar, insbesondere über die rechtliche Problematik der Doppelanträge. …
Bild: Göttinger Gruppe: Geschäftskonto der Securenta AG gekündigtBild: Göttinger Gruppe: Geschäftskonto der Securenta AG gekündigt
Göttinger Gruppe: Geschäftskonto der Securenta AG gekündigt
Die Situation bei der Göttinger Gruppe wird nunmehr für die betroffenen Anleger kritisch. Wie die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 24.08.2006 berichtet, hat die Volksbank Göttingen das Geschäftskonto der Securenta AG, dem Hauptunternehmen der Göttinger Gruppe, fristlos gekündigt. Die Bankverbindung bei der Volksbank war das zentrale Geschäftskonto …
Bild: Göttinger Gruppe: Diese Risiken drohen AnlegernBild: Göttinger Gruppe: Diese Risiken drohen Anlegern
Göttinger Gruppe: Diese Risiken drohen Anlegern
Für die atypisch und typisch stillen Anleger der Beteiligungsgesellschaften der Göttinger Gruppe, zu der die Unternehmen Langenbahn AG, Göttinger Vermögensanlagen AG, Göttinger Beteiligungs AG, Securenta AG, Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA sowie die Neue Märkte AG zählen, wird es zunehmend unangenehmer. Zum einen kämpfen …
Bild: EuropLeasing-Pleite - Dreiste Täuschung der AnlegerBild: EuropLeasing-Pleite - Dreiste Täuschung der Anleger
EuropLeasing-Pleite - Dreiste Täuschung der Anleger
… hinsichtlich offenkundiger ökonomischer Schwierigkeiten sowie die Risiken für die Anleger nach Ansicht von Branchenkennern offenbar gezielt verharmlost. Noch 2006 priesen Vermittler Beteiligungsangebote der EuropLeasing als „renditestarke Anlage mit geringem Risiko“ an sowie eine angeblich „hohe Sicherheit bei hoher Rendite“. Nachrichten und die Unternehmenszahlen …
Bild: Hoffnung für Anleger bei Beteiligungen der insolventen Göttinger GruppeBild: Hoffnung für Anleger bei Beteiligungen der insolventen Göttinger Gruppe
Hoffnung für Anleger bei Beteiligungen der insolventen Göttinger Gruppe
… In den Beratungsgesprächen wurde oftmals nicht mitgeteilt, dass bei einer Unternehmensbeteiligung erhebliche Risiken bestehen. In den meisten Fällen wurde weder auf ein Totalverlustrisiko eingegangen, noch auf die Gefahr von Nachschüssen hingewiesen. Vielmehr sei die Beteiligung für die Altersvorsorge bestens geeignet. Daher haben die Berater vielfach …
Bild: Anleger wehren sich gegen Forderungen der Multi Advisor Fund I GbRBild: Anleger wehren sich gegen Forderungen der Multi Advisor Fund I GbR
Anleger wehren sich gegen Forderungen der Multi Advisor Fund I GbR
… gebracht. Im konkreten Fall sollen hohe Gewinne erzielt werden, es ist jedoch unklar, wie dieses Ziel realistisch erreicht werden soll. Zudem ist das Totalverlustrisiko stets gegeben. Mit geschickten Verkaufsstrategien wurden diese riskanten Beteiligungen an unerfahrene Kleinanleger vertrieben. Eine Anlage, bei der ein Totalverlust des eingelegten Geldes …
Göttinger Gruppe, Securenta AG, EURO & Co.
Göttinger Gruppe, Securenta AG, EURO & Co.
Stille Beteiligungsangebote mit Totalverlustrisiko! Aufgeschreckt und verunsichert durch die alarmierenden Botschaften rund um die Insolvenz der Göttinger Gruppe, die wie viele andere Beteiligungsgesellschaften hoch riskante atypisch stille Beteiligungen für über 200.000 Kleinanleger zum Zweck der Altersvorsorge angeboten hatte, fragen sich derzeit viele …
Bild: Risiken bei Kapitalanlagen in Form von atypisch stillen BeteiligungenBild: Risiken bei Kapitalanlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen
Risiken bei Kapitalanlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen
… Umfang verloren gehen kann. Besonders problematisch sind jedoch Kapitalanlagen, bei denen Anleger meinen, ihr Geld sicher angelegt zu haben, tatsächlich aber das gleiche Totalverlustrisiko tragen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die atypisch stille Beteiligung, die spätestens nach der spektakulären Pleite der Göttinger Gruppe viele Anleger aufhorchen …
Haftbefehl gegen Unternehmen aus der Göttinger Gruppe
Haftbefehl gegen Unternehmen aus der Göttinger Gruppe
Ein ehemaliger Anleger der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG (Göttinger Finanzholding) muss seine gerichtlich festgestellten Ansprüche mit Hilfe eines Haftbefehls des Amtsgerichts Göttingen durchsetzen. Das Unternehmen wollte weder zahlen noch über seine Vermögenslage Auskunft geben. Der Anleger hatte sich mit einer Reihe …
Bild: Securenta, Göttinger Gruppe - Insolvenzverfahren: Forderungen gegen Anleger?Bild: Securenta, Göttinger Gruppe - Insolvenzverfahren: Forderungen gegen Anleger?
Securenta, Göttinger Gruppe - Insolvenzverfahren: Forderungen gegen Anleger?
Die atypisch stillen Beteiligten der nunmehr insolventen Securenta AG und der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA (auf welche die ursprünglich gegründeten Gesellschaften Langenbahn AG, Göttinger Vermögensanlagen AG, Göttinger Beteiligungs AG, Securenta AG, Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA …
Sie lesen gerade: Göttinger Gruppe & Co. - Beteiligungsangebote mit Totalverlustrisiko