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Haftbefehl gegen Unternehmen aus der Göttinger Gruppe

(openPR) Ein ehemaliger Anleger der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG (Göttinger Finanzholding) muss seine gerichtlich festgestellten Ansprüche mit Hilfe eines Haftbefehls des Amtsgerichts Göttingen durchsetzen. Das Unternehmen wollte weder zahlen noch über seine Vermögenslage Auskunft geben.

Der Anleger hatte sich mit einer Reihe von Verträgen an Unternehmen der Göttinger Gruppe beteiligt. Er kann sich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 17. November 2006 freuen, dass seine eingezahlten Gelder wenigstens teilweise zurückfließen sollen. So verpflichtete sich das Göttinger Finanzunternehmen insgesamt 6.280,00 Euro in sechs monatlichen Raten zu zahlen. Möglicherweise hatte sie keine finanzielle Puste mehr, denn schon die erste Rate wurde nicht gezahlt und selbst der im Januar 2007 beauftragte Gerichtsvollzieher konnte kein Geld für den Kapitalgeber einsammeln.

Der Gerichtsvollzieher forderte den Vertreter der Göttinger Finanzholding, Martin Vaupel, zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Das Unternehmen sollte am 05. April 2007 erklären, ob überhaupt noch Vermögenswerte vorhanden seien. Da die Gesellschaft ihre gesetzliche Pflicht missachtete, ist durch das Amtsgericht Göttingen Haftbefehl erlassen worden. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, Siegburg, der den Anleger vertritt, muss befürchtet werden, dass ernste Liquiditätsprobleme auf der Tagesordnung des Finanzkonzerns stehen. Für den Anleger ist es nicht nur wegen Rückzahlung seines Geldes wichtig gewesen, den Prozess zu führen, sondern damit bei einer Pleite des Unternehmens der Insolvenzverwalter nicht noch Forderungen an ihn stellen kann. Nach Ansicht von Göddecke kann dieses Risiko Anlegern blühen, wenn sie nicht rechtzeitig gegensteuern, weil Ratenverträge teilweise noch über viele Jahre laufen und Ausschüttungen gezahlt worden sind, obwohl überwiegend keine ausreichenden Gewinne erwirtschaftet wurden.

ZUSATZINFORMATIONEN
Angabe der Aktenzeichen:
- Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 17. November 2006, Az. 10 U 59/06
- Zwangsvollstreckung des Obergerichtsvollziehers Kohlrautz, Gieboldehausen, am 02. März 2007 und Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung am 05. April 2007, Az 9 DR II 316/07
- Haftbefehl Amtsgericht Göttingen vom 07. Mai 2007, Az 72 M 1075/07

Weitere Informationen im Internet unter www.kapital-rechtinfo.de.

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