(openPR) Die Luft um die Göttinger Gruppe wird stetig dünner. Die Göttinger Gruppe hatte für die Altersvorsorge atypisch stille Beteiligungen angeboten. Dabei sammelte das Unternehmen mehr als 1 Milliarde Euro an Anlegergeldern ein. Nachdem durch die Gerichte mehr und mehr Anlegern Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Rahmen der Vermittlung dieser Beteiligungen zugesprochen wurde, verschärfte sich die Liquiditätslage der Göttinger Gruppe dramatisch. Auslöser waren hierbei die bekannten Urteile des Bundesgerichtshofes im Jahre 2004. Bislang konnten, wenn auch schleppend noch Zahlungen verzeichnet werden. Wie nun bekannt wurde, seien vom Amtsgericht Göttingen bereits 170 Haftbefehle erlassen worden, welche die Verantwortlichen, die Vorstände der Securenta AG, Herr Jürgen Rinnewitz und Frau Marina Götz, sowie den Geschäftsführer eines weiteren Unternehmens im Unternehmensverbund, Herr Martin Vaupel zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anhalten sollen. Mit jedem Tag würden es mehr. Wie aktuell durch das Gericht bekannt wurde, werden jedoch die Haftbefehle gegen Herrn Vaupel nicht vollstreckt werden, da dieser als Geschäftsführer bereits ausgeschieden sei. Dies sind jedoch keine Haftbefehle im strafrechtlichen Sinn, sondern sollen die Verantwortlichen zur Offenbarung des Vermögens der betroffenen Unternehmen anhalten. Derzeit seien die Verantwortlichen weder auffindbar, noch wurde eine Stellungnahme seitens der Göttinger Gruppe abgegeben.
Angesichts der dramatischen Lage sollten Anleger darüber nachdenken, ob sie auch weiterhin Zahlungen an den Unternehmensverbund leisten. Diese könnten im Falle einer Insolvenz unwiderbringlich verloren sein.
Sollte Insolvenz beantragt werden, z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit, könnten jedoch diejenigen, die Zahlungen von der Göttinger Gruppe erhalten haben, sei es durch sog. Ausschüttung oder als sonstige Zahlung, durch den Insolvenzverwalter auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden. Das gleiche Risiko der Inanspruchnahme tragen die Gesellschafter, die ihre Beteiligungssumme noch nicht voll erbracht haben. Angesichts dieses Hintergrundes wird ein Betroffener vermutlich von der Stellung eines Insolvenzantrages derzeit absehen. Jedoch können auch in diesem Fall dem Insolvenzverwalter Einwendungen entgegengesetzt werden. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt. Angesichts der nunmehrigen Lage, rücken auch die Vermittlerfirmen (z.B. die damalige Futura Finanz) oder Vermittler der Beteiligungen wieder mehr in den Fokus. Denn sollte keine hinreichende Aufklärung bei der Vermittlung stattfgefunden haben, können Ansprüche gegen die Vermittler im Raum stehen, so daß das an die Göttinger Gruppe gezahlte Geld eventuell doch -wenn eventuell auch nur zum Teil- wieder erlangt werden kann.
Rechtsanwälte Weigert & Wolf
RA Sascha Wolf
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