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Lage bei Göttinger-Gruppe spitzt sich zu: Haftbefehle erlassen

(openPR) Zahlungsschwierigkeiten gibt es bei der Göttinger Gruppe schon länger. Jetzt aber spitzt sich die Lage immer mehr zu.

Das Amtsgericht Göttingen erließ bis Ende Mai ca. 170 Haftbefehle gegen führende Manager der Göttinger Gruppe. Grund dafür ist, dass durch die Haftbefehle die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse erzwungen werden soll. Ein solcher Haftbefehl wird gemäß § 901 ZPO auf Antrag eines Gläubigers gegen den Schuldner erlassen, wenn der Schuldner trotz eines gegen ihn erwirkten Titels (z.B. aus einem Urteil) keine Zahlung geleistet hat. Laut eines Sprechers des Amtsgerichts Göttingen sind mehr als 300 solcher Haftbefehle beim Gericht eingegangen. Daraus lässt sich folgern, dass die Göttinger Gruppe in existentiellen Zahlungsschwierigkeiten steckt. Zudem soll mit den Haftbefehlen erwirkt werden, dass das Unternehmen seine finanziellen Verhältnisse offen legt.



Die Göttinger Gruppe ist seit über 20 Jahren auf dem grauen Kapitalmarkt aktiv. In den Achtzigerjahren kam sie mit dem sog. „Pernsions-Spar-Plan“ auf den Markt, der später als „SecuRente“ von der Konzerntochter Securenta und über 2500 Vermittlern vertrieben wurde. Über 100.000 Anleger zahlten in diese Kapitalanlage rund 1 Mrd. Euro ein, die der privaten Altersvorsorge dienen sollte. Die Anlage war aber hoch riskant: Die Anleger wurden als atypische stille Gesellschafter -Mitunternehmer an Firmen beteiligt, die anfangs hohe Verluste einfuhren. Diese Verluste konnten die Anleger steuerlich als Vorteile geltend machen, die der Staat bereitwillig förderte. Überprüfbar durch eine Finanzaufsicht waren die Beteiligungsmodelle jedoch nicht, da die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausdehnung der Aufsicht auf diese Bereiche hat verstreichen lassen. Die versprochenen Gewinne, die die Firmen laut der Securenta und ihren Vermittlern erwirtschaften sollten, blieben jedoch oft aus, was bei vielen Anlegern zum Totalverlust ihres angelegten Kapitals führte.

Viele Anleger klagten daher gegen die Securenta und gewannen dabei häufig die Prozesse. Die gerichtlich festgestellten Forderungen scheinen jetzt jedoch das Budget der Securenta und damit auch der Göttinger Gruppe zu sprengen. Es ist fraglich, ob die über 100.000 Anleger noch etwas von ihrem eingezahlten Kapital sehen werden. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob etwaige Staatshaftungsansprüche geltend gemacht werden können, da die Göttinger Gruppe aktive Fürsprecher in höchsten politischen Kreisen hatte und daher auch der Verdacht nahe liegt, dass aufgrund dieser Kontakte die Göttinger Gruppe einen gewissen Schutz genoss.

Besonders hart dürfte es diejenigen Anleger treffen, deren Anlagemodell eine atypisch stille Beteiligung beinhaltet und die somit sowohl an den Gewinnen wie Verlusten der jeweiligen Unternehmen beteiligt sind. Hierbei drohen unter Umständen dem Anleger im zu erwartenden Insolvenzfall der Göttinger Gruppe die Pflichten eines Mitunternehmers. Es ist dann zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter versucht Gelder von Anlegern einzutreiben, um den Schuldenberg in Griff zu bekommen.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

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