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Göttinger Gruppe: Was kommt nach den Haftbefehlen?

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(openPR) Nach den neuesten Medienberichten wächst die Zahl der Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse dramatisch an. Zuletzt war von etwa 400 Haftbefehlen gegen Manager der Göttinger Gruppe die Rede. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass die Securenta AG ihre aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Es droht also die Zahlungsunfähigkeit.



Für die betroffenen Anleger stellt sich somit die Frage, was aus ihren Einlagen wird. Außerdem möchten viele Gesellschafter wissen, welche Maßnahmen aktuell zu ergreifen sind.

Über die Werthaltigkeit der Gesellschaftsbeteiligungen kann ein Außenstehender derzeit keine verlässlichen Angaben machen. Es kursieren zwar Befürchtungen, dass die Anlegergelder komplett verloren sein könnten. „Aber“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar „bei einigen spektakulären Anlageskandalen der vergangenen Jahre wie beispielsweise im Fall der Wohnungsbausgesellschaft Leipzig West wichen die Spekulationen am Anfang der Krise von den später tatsächlich festgestellten Quoten erheblich ab. Deshalb müssen wir die weitere Entwicklung in diesem Punkt einfach abwarten.“

Nicht warten, sondern handeln sollten die Anleger im Hinblick auf ihre Beteiligungen. Speziell die Ratensparer sollten ihre Beteiligungsverträge schnellstens fristlos kündigen. Hierzu erläutert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marius M. Schick: „Wir gehen davon aus, dass eine außerordentliche Kündigung sowohl auf die faktische Zahlungsunfähigkeit als auch auf den Wegfall der vertraglich vereinbarten Ratenzahlung nach Vertragsende gestützt werden kann.“ Nach einer erfolgreichen fristlosen Kündigung entfällt die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von weiteren Einlagen.

Von der Pflicht zur Einlagenzahlung ist die Nachschusspflicht zu unterscheiden. Nachschüsse kann eine Gesellschaft verlangen, wenn das Kapitalkonto des Gesellschafters aufgrund von Entnahmen negativ geworden ist. „Besonders unangenehm ist dabei der Umstand, dass die Nachschusspflicht sogar dann entstehen kann, wenn die Entnahme gar nicht unmittelbar an den Anleger ausgezahlt worden ist“ so Rechtsanwalt Marius M. Schick.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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