(openPR) Göttinger Gruppe/Securenta endgültig vor dem Aus – Was können Anleger jetzt noch tun?
München, 06.06.2007 - Nun soll es also endgültig soweit sein – der Finanzkonzern Göttinger Gruppe sei zahlungsunfähig. Die Süddeutsche Zeitung in München berichtet von 170 Haftbefehlen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, denen angeblich Hunderte weiterer folgen sollen. Titulierte Forderungen würden nicht mehr beglichen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die sich sehr lange zurückgehalten hatte, will nun Gutachter beauftragen, die die Finanzpraktiken der Gruppe untersuchen sollen.
„Anleger sollten spätestens jetzt unverzüglich die Zahlungen einstellen, sofern sie dies nicht ohnehin schon getan haben. Außerdem können sie erwägen, persönliche Ansprüche gegen die Vorstände des Unternehmens geltend zu machen“, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair von der Kanzlei Lachmair & Kollegen, was sich jetzt noch retten lässt. „Auch Vertriebsorganisationen wie etwa die Futura Finanz haften in vielen Fällen für unsaubere Beratung. Wegen des überaus zögerlichen Verhaltens der Staatsanwaltschaft halten wir es auch nicht für ausgeschlossen, hier Staatshaftungsansprüche in den Raum zu stellen. Ein großer Teil des Schadens hätte bei rechtzeitigem Einschreiten der Ermittlungsbehörden nach unserer Überzeugung vermieden werden können.“
Schon vor mehren Jahren war klar, dass das Unternehmen nur einen verschwindend geringen Anteil der Kundengelder für Investitionen verwendet hatte. Der Bundesverband deutscher Banken hatte bereits 1999 eine äußerst fundierte Strafanzeige gestellt. Ernsthafte Ermittlungen, die etwa eine Durchsuchung der Geschäftsräume und die jetzt wohl angedachte, gutachtliche Überprüfung der Plausibilität des Geschäftsmodells beinhalten hätten müssen, sind aus unserer Sicht daraufhin nicht erfolgt. Ganz im Gegenteil, auch Zivilklagen wurden trotz klarem Vortrag massenhaft abgewiesen, bis der Bundesgerichtshof sich im März 2005 erbarmte und in einer Reihe Aufsehen erregender Entscheidungen unter anderem auch strafrechtliche Ansprüche für prüfenswert hielt (Urteile vom 21.03.2005, Az. II ZR 140/03; 149/03; 310/03; Urteil vom 26.09.2005 Az. II ZR 314/03).
Nach diesen Entscheidungen war klar, dass das Schicksal der Göttinger Gruppe als Unternehmen besiegelt war, zumal praktisch sämtlichen Anlegern entweder ein außerordentliches Kündigungsrecht oder sogar ein unmittelbarer Schadenersatzanspruch auf Einlagenrückgewähr zuerkannt wurde. Jedem, der seine Augen nicht völlig verschloss, musste klar sein, dass aufgrund der bisher getätigten Anlagen eine Erfüllung dieser Ansprüche selbst dann nicht möglich sein würde, wenn sie nur von einem Bruchteil der Anleger gestellt würde. Interessant ist allenfalls, dass auch dieser Umstand die Braunschweiger Staatsanwaltschaft damals noch nicht zum Handeln bewegen konnte.
„Man muss es sich bewusst machen: Jeden Monat buchen oder buchten die Göttinger (jetzt Neu-Berliner) noch einen Millionenbetrag von den Konten ihrer Anleger ab“, sagt Lachmair. „Dies ist auch ein Grund, warum es den Konzern heute noch gibt. Der Prospektprüfungsbericht für das Jahr 2001 etwa belegt, dass seit diesem Zeitpunkt praktisch keinerlei Investitionen mehr getätigt werden konnten. Immerhin scheint es den Machern der Göttinger Gruppe, also insbesondere den Vorständen Dr. Rinnewitz und Marina Götz, nun doch noch an den Kragen zu gehen. Alles andere wäre indes auch völlig unverständlich, sind die beiden doch verantwortlich für den nach unserer Überzeugung größten Kapitalanlagenbetrug seit Bestehen der Bundesrepublik. Mehr als eine Milliarde Euro, die von über 100.000 Anlegern zur Verfügung gestellt wurden, sind letztlich versickert.“













