(openPR) Meldungen über Zahlungsschwierigkeiten einzelner Unternehmen der Göttinger Gruppe gibt es schon seit geraumer Zeit. Nachdem gegen mehrere Geschäftsleiter Haftbefehle ausgestellt wurden, spitzt sich die Lage jetzt aber dramatisch zu.
Nach neuesten Medienberichten wurden bis Ende Mai 170 Haftbefehle erlassen, um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse zu erzwingen. Derartige Haftbefehle werden üblicherweise von Gläubigern beantragt, deren gerichtlich festgestellte Forderungen vom Schuldner nicht bezahlt werden. Mit anderen Worten: Diese Schuldner stecken in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar erklärt hierzu: „Unsere Kanzlei beobachtet die Entwicklung bei der Göttinger Gruppe schon seit mehreren Jahren. Auch in den von uns betreuten Fällen kam es teilweise trotz gerichtlicher Zahlungstitel zu Verzögerungen. Dennoch sind wir von der außerordentlich hohen Anzahl der Haftbefehle überrascht.“
Die weitere Entwicklung muss jetzt sehr genau beobachtet werden. Insbesondere Anleger, die bei der Securenta AG investiert haben und bisher in rechtlicher Hinsicht noch nichts unternommen haben, sollten sich aktiv über die Rechtslage informieren. Bei vielen Sparern dienten die investierten Gelder der Altersvorsorge. „Es muss nun dringend geprüft werden, ob davon noch etwas gerettet werden kann. Darüber hinaus muss auf jeden Fall verhindert werden, dass bereits ausgezahlte Beträge zurück erstattet oder dass weitere Raten zur Erfüllung von Ratensparplänen gezahlt werden müssen“ erläutert Rechtsanwalt von Buttlar die aktuellen Handlungsoptionen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.









