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Debi Select: Gesellschafterversammlung terminiert

Bild: Debi Select: Gesellschafterversammlung terminiert
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.

(openPR) Hat das Warten nun ein Ende? Zum dritten Mal kündigt die Debi Select-Gruppe für alle drei Fonds (Debi Select flex GbR, Debi Select classic Fonds GbR und Debi Select classic 2 Fonds GmbH & Co. KG) eine Gesellschafterversammlung an. Dieses Mal dürfen Anleger berechtigte Hoffnung haben, dass die Gesellschafterversammlungen auch tatsächlich stattfinden.



Nach wie vor warten Anleger der Debi Select Fonds auf Informationen über die aktuelle Lage der Debi Select Fonds.

Nun soll es soweit sein: Am 21.04.2012 und 22.04.2012 sollen für alle drei Fonds ordentliche Gesellschafterversammlungen erfolgen. Dieses Mal spricht vieles dafür, dass die Gesellschafterversammlungen auch tatsächlich stattfinden; so sind der genaue Ort, Zeit und auch die Tagesordnung für jeden Fonds bereits bekannt gegeben worden. Zudem sollen die Anleger auch in diesen Tagen die offiziellen Einladungen – welche es bei einer ordentlichen Gesellschafterversammlung bedarf – erreichen. Darüber hinaus hat die Kanzlei Klumpe zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlung einen Bericht über die derzeitige Situation bei den Debi Select-Fondsgesellschaften erstellt.

In diesem Bericht wird zur Ist-Situationen der Fondsgesellschaften Stellung genommen. Die Struktur, Tätigkeit und finanzielle Lage der Gesellschaften werden dargelegt. Zudem werden potentielle Rechte der Anleger wie die Themen Kündigung, Abfindungsansprüche, Ausgleichsansprüche und Schadensersatzansprüche angesprochen. Zu beachten ist, dass mit den Ausgleichsansprüchen einiger Anleger auch entsprechende Haftungen anderer Anleger korrespondieren.

Am Ende des Berichts und jeder Gesellschafterversammlungs-Tagesordnung wird die Zukunft des jeweiligen Fonds ins Auge gefasst. Im Wesentlichen werden zwei Alternativen angeboten: Restrukturierung bzw. Sanierung der Fondsgesellschaften oder Liquidation.

Zunächst war für September 2011 eine Gesellschafterversammlung angekündigt, die aber nicht stattfand. Das Jahr verging ohne weitere Mitteilung. Dann beauftragte die Debi Select Verwaltungs-GmbH die Kanzlei Klumpe. Diese regte eine Versammlung für den 03.03.2012 an. Auch dieser Termin verstrich ohne dass etwas passierte.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE bestehen Zweifel an der Aussagekraft des Berichts. Zum einen fehlen noch Informationen, zum anderen basieren die Informationen ausschließlich auf Angaben der Debi Select-Gruppe bzw. den involvierten Unternehmen und sind nicht eigenständig durch die Kanzlei geprüft worden. Hierauf weist Rechtsanwalt Klumpe zu Recht hin. Zudem sind die Aussagen in dem Situationsbericht teilweise widersprüchlich.

Die Erstellung des Berichts über die Lage der Fonds und die Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Gesellschafterversammlungen sind dennoch zu begrüßen. Anleger sollten diese Chance nutzen, um möglicherweise neue Informationen zu erlangen.

Anleger dürfen aber nicht vergessen, neben den Informationen, die sie von der Debi Select-Gruppe bzw. von der durch sie beauftragten Kanzlei Klumpe erhalten, ihre Rechte von einer unabhängigen Kanzlei prüfen bzw. wahrnehmen zu lassen.

Interessierte, die den Weg nach Landshut scheuen und die Informationen kritisch hinterfragen, sollten ihre Rechte auf den Gesellschafterversammlungen in anwaltlicher Vertretung wahrnehmen lassen. Jede nicht abgegebene Stimme hilft letztlich der Mehrheit, unabhängig davon, ob das der für die Anleger beste Weg ist.

Das notwendige Kontaktformular finden Sie hier
http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/newsletter/index.shtml?navid=8

Quelle: eigene Recherche, Bericht zur Situation der Debi Select Fondsgesellschaften von der Kanzlei Klumpe sowie Tagesordnungen der drei Gesellschafterversammlungen

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