(openPR) In der Ausgabe 21/07 vom 25.05.2007 berichtet 'kapital-markt intern' u. a. über folgende Themen:
Rückwirkende Abgeltungssteuer auf Zertifikate – Was stört die Regierung ihr Gerede von gestern?
– Die Halbwertzeit von steuerpolitischen Auskünften der Bundesregierung beträgt offenbar nur noch wenige Tage. Noch am 04.05.2007 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Karl Diller auf Anfrage von FDP-MdB Frank Schäffler, daß sich Anleger bei der geplanten Abgeltungssteuer getrost zurücklehnen können. Wer diesen Steuer-Tip vom Staatssekretär beherzigt und kürzlich Zertifikate erworben hat, dem zeigt die Bundesregierung nun die 'Lange Nase': Auf Initiative des Bundesrates verabschiedete der Bundestag in dieser Woche mit den Stimmen der Großen Koalition einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, wonach die steuersystematisch ohnehin höchst umstrittene Abgeltungssteuer nun auch noch rückwirkend für Zertifikate wirksam wird.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Auch diese Verordnung wurde mit extrem heißer Nadel gestrickt:
– Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Die Branche hilft sich – ganz überwiegend – selbst, so das erste Fazit auf das vom Gesetzgeber in letzter Sekunde angerichtete Chaos bei der um Jahre verspäteten Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie. Urplötzlich wurde im Bundesrat am 11.05.2007 u. a. mit der Streichung der Begrenzung der Nachhaftung bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/VSH noch mit heißer Nadel wesentliche Veränderungen an der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung/VersVermV mit weitreichenden Konsequenzen für die Vermittler -eingestrickt. Bei Abertausenden Versicherungsvermittlern stand plötzlich der verordnungskonforme Haftpflichtschutz des Vermittlers im Feuer. Dieser ist jedoch Voraussetzung, damit diese nach dem 22.05. als Versicherungsvermittler überhaupt noch ihrem Beruf nachgehen dürfen.
Falk Zinsfonds – LG München I weist Anlegerklage zurück:
– Mit aktuellem Urteil vom 24.04.2007 hat das Landgericht München I die Klage einer Anlegerin der Falk Zinsfonds GbR auf Schadenersatz gegen ihren Berater abgewiesen (Az. 10 O 14414/05, noch nicht rechtskräftig). Bemerkenswert an der Entscheidung ist insbesondere, daß das Gericht in diesem Fall auf Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages erkannte. Gegenüber der reinen Anlagevermittlung gelten hierbei grds. höhere Anforderungen. Trotzdem, so das LG München, "konnte die Klägerin nicht darlegen und beweisen, daß die Anlageberatung des Beklagten fehlerhaft war". Das aktuelle Urteil bestätigt u. E. die bisherige Tendenz der Rechtsprechung zu Falk-Fonds, daß Berater, die keine vom Prospekt abweichenden Aussagen getroffen haben, sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren können. Gerade angesichts immer neuer Enthüllungen um den Falk-Zinsfonds (vgl. 'k-mi' 17/07), wäre es nicht nachzuvollziehen, wenn Berater für ggf. strafbare Handlungen haften sollten, die sie nicht zu verantworten haben bzw. von denen sie nichts wissen konnten.
CASTOR Kapital – Gute Bonitäts-Ratings in der Hinterhand:
– Viele positive Ansätze konnten wir dem Twinfonds mit den beiden eisverstärkten Multipurpose-/Containerfeederschiffen MS 'Kampen' und MS 'Keitum' des Hamburger Initiators CASTOR Kapital abgewinnen. Gestört haben wir uns jedoch am vergleichsweise mittelprächtigen Dynamar-Rating von 5 bzw. 5-6 auf einer Skala von 1 bis 10 für die Charterer Scanscot bzw. Beluga. Diesen Kritikpunkt aufgegriffen hat der Initiator und weitere Hintergrundinfos zu den Chartergesellschaften vorgelegt, wie z. B. nicht im Prospekt verwandte, aber deutlich positivere Ratings von Dun & Bradstreet. So stuft D&B Scanscot mit 1 in der niedrigsten Risikoklasse und auch Beluga immerhin mit 2 ein, so daß wir die Einnahmesicherheit als vernünftig einschätzen.
Göttinger Gruppe – Wie passen Haftbefehl und Umzug zusammen?
– "Wir haben den Eindruck, daß die Göttinger Gruppe große Probleme mit der Zahlungsunfähigkeit hat." So RA Hartmut Göddecke/Siegburg über den dubiosen Finanzkonzern, deren Geschäftsführer Martin Vaupel seit dem 07.05.2007 per Haftbefehl zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gesucht wird. Was ist geschehen? Nachdem der Siegburger Anwalt am 17.11.2006 für einen geschädigten Anleger einen Vergleich über 6.280 Euro mit der Göttinger Gruppe geschlossen hatte, wartete er vergeblich auf die Zahlung. Auch die versuchte Zwangsvollstreckung blieb erfolglos – der Gerichtsvollzieher stand am 02.03.2007 vor den verschlossenen Türen der 'Konzern'-Zentrale an der Merkelstr. 3 in Göttingen. Als im Anschluß daran auch der Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung am 05.04.2007 ungenutzt verstrich, erließ das Amtsgericht Göttingen schließlich am 07.05.2007 den Haftbefehl. All dies fällt zusammen mit einem überraschenden Umzug des Finanzdienstleisters nach Berlin.
DG Anlage – Wird nunmehr vehement von den kritischen 'k-mi'-Analysen der 90er Jahre eingeholt:
– Nach Berichten des 'Handelsblatt' vom 25.05.2007 sowie der 'Börsen-Zeitung' vom 24.05.2007 bereitet die DZ Bank zusammen mit der BAG Hamm ein Vergleichsangebot für Anleger von DG ANLAGE-Fonds vor. 'k-mi' hatte die Fondsserie in den 90er Jahren überwiegend äußerst kritisch analysiert und dabei nahezu immer richtig gelegen. Im Januar 2007 verurteilte das OLG Stuttgart eine Volksbank zu Schadenersatz, weil deren Banker ihre Kunden beim Verkauf von DG ANLAGE-Fonds nicht auf die kritische Berichterstattung von 'k-mi' hingewiesen hatten. Kunden von Kreditgenossenschaften soll nun ein "noch festzulegender Ankaufspreis für die Anteile an den notleidenden Fonds" geboten werden.
'k-mi'-Leistungsbilanz-Analyse: HCI Capital AG
'k-mi'-Prospekt-Checks: ++ HPC Infrastruktur 1 ++ Logistik Investment Fonds
Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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