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Göttinger Gruppe: Erste Einschätzung durch Insolvenzverwalter

20.06.200716:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Insolvenzverwalter Rattunde hatte nach Berlin geladen und viele kamen. In den Büroräumen der Anwaltskanzlei Leonhardt, Westhelle & Partner am Berliner Kurfürstendamm fand am 14.06.2007 das erste Vorgespräch der führenden in Sachen Göttinger Gruppe tätigenden Anwaltskanzleien statt. Rattunde stellte seine Sicht über den Ablauf des Insolvenzverfahrens dar, insbesondere über die rechtliche Problematik der Doppelanträge. Bekanntlich hat ein geschädigter Anleger vor dem Amtsgericht Göttingen einen Insolvenzantrag gegen die Securenta AG gestellt. In Berlin allerdings gibt es neben dem Eigenantrag der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, zwei weitere Insolvenzantrage, nämlich den der Göttinger Gruppe Vermögens Finanz Holding GmbH & Co. KG aA und den der Göttinger Gruppe Beteiligung GmbH.



„Vor diesem Hintergrund ist es ungewiss, ob alle Verfahren in Berlin zusammengezogen werden“, erklärt Anlegeranwalt Jochen Resch, der an dem Vorgespräch teilnahm. Angesichts der Komplexität wird ein Insolvenzverfahren sich über Jahre hinziehen, sofern überhaupt genügend Masse für die Durchführung des Insolvenzverfahren vorhanden ist. Dieses ist zuerst zu prüfen. Der Insolvenzverwalter stellte in Aussicht, dass diese recht zügig erfolgen werde.

Die Bewertung des Vermögens des verschachtelten „Graumarkt-Imperiums“ Göttinger Gruppe wird schwierig werden. Immerhin gehört das fürstliche Anwesen in Berlin-Dahlem der Securenta AG. Laut Grundbuch ist die Immobilie allerdings hoch belastet. Das treffe auch für die übrigen Grundstücke der Göttinger Gruppe zu, erklärte der Insolvenzverwalter.

Insbesondere wurde auch über die Frage diskutiert, inwieweit Anleger, die ihren in monatlichen Raten zu zahlenden Sparplan noch nicht vollständig bedient haben, in Anspruch genommen werden müssen. Nach dem Gesetz haben diese Anleger diese Forderungen der insolvente Securenta noch soweit zu bedienen, wie dieses zur Abdeckung der Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmens erforderlich ist. Theoretisch ist also eine Art Nachschusspflicht für diesen Anlegerkreis möglich.

Ebenso könnte der Insolvenzverwalter Ausschüttungen zurückfordern, die Anleger erhalten haben. Anleger werden allerdings regelmäßig mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen können. Aber derzeit können die Anleger getrost den weiteren Gang der Verfahren abwarten. „Kein Grund zur Panik“, meint Anlegeranwalt Jochen Resch.

Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch
Kurfürstendamm 45
10719 Berlin
Tel: 030-8859770
Fax: 030-88597730

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.

Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.

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