(openPR) Dresden, 03.07.2007 - Nachdem in der Vergangenheit bereits zahlreiche Anleger gegen die Göttinger Gruppe, insbesondere auch die Securenta AG Insolvenzanträge gestellt hatten, wurde nun mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.06.2007 (Aktenzeichen: 36g IN 2620/07) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA eröffnet und der Berliner Rechtsanwalt Rolf Rattunde zum Insolvenzverwalter bestellt. Für viele betroffene Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich im eröffneten Verfahren verhalten sollen und welche rechtlichen Möglichkeiten noch verbleiben.
Vom größten Finanzskandal der Nachkriegszeit ist die Rede. Mehr als 100.000 Anleger haben über eine Milliarde Euro in eine vermeintlich sichere Altersvorsorge investiert. In Wahrheit handelte es sich in den meisten Fällen um hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Viele Anleger könnten nun mit leeren Händen dastehen. Einigen droht die Nachschusspflicht. Andere müssen bereits erhaltene Auszahlungen zurückzahlen.
In jedem Fall sollten Anleger Ihre Forderungen, u.U. als Schadenersatz, zur Insolvenztabelle anmelden, auch wenn allenfalls mit einer sehr geringen Quote gerechnet werden kann. Insolvenzforderungen sind bis zum 10.09.2007 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Prüfungstermin wurde für den 08.11.2007 anberaumt.
Anlegern, die bereits einen Titel erstritten oder sogar Zahlungen erhalten haben droht die Insolvenzanfechtung durch den Verwalter. Gleiches gilt für Anleger die gewinnunabhängige Zahlungen erhalten haben; diese sind ebenfalls als unentgeltliche Leistungen anfechtbar.
Die Mehrheit der Anleger, die so genannte atypisch stille Beteiligungen abgeschlossen haben, werden sich ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Forderungen des Insolvenzverwalters gegenüber sehen. Da die Anleger in der Regel an der Göttinger Gruppe beteiligt waren, ist mit Nachforderungen zu rechnen. Hiergegen können sich betroffene Anleger jedoch in verschiedener Weise zur Wehr setzen. Einzelheiten sollten mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden.
Auch Anleger, die bereits aus Urteilen oder Vergleichen Zahlungen erhalten haben, sind nicht auf der sicheren Seite. Auch hier wird der Insolvenzverwalter versuchen ausgezahlte Beträge zurückzuholen.
Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und sämtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Scharl Schenk Scheuffler vertritt seit Jahren erfolgreich zahlreiche betroffene Kapitalanleger. Auch im Verfahren gegen die insolvente Göttinger Gruppe betreut die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei wieder mehrere Mandate.
Für Fragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Scheuffler und Herr Rechtsanwalt Christian Krösch im Büro Dresden gerne zur Verfügung.
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