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Erwin Zacharias Mitbegründer des Finanzkonzerns Göttinger-Gruppe auf der Flucht

06.11.200615:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Augsburg, 6.11.2006 – Erwin Zacharias Mitgründer des Finanzkonzerns „Göttinger – Gruppe“ ist erneut untergetaucht. Er war wegen Steuerhinterziehung von fast einer Million DM zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde gegen eine Auflage von 400.000 € zur Bewährung ausgesetzt.

Die Göttinger – Gruppe wurde dadurch bekannt, dass sie bei rund 100.000 Anlegern gut eine Milliarde Euro einsammelte. Verkauft wurden die Finanzprodukte von unseriösen Anlageberatern und Strukturvertrieblern als so genannte Secu-Renten oder Pensionssparpläne mit Steuerspareffekten. Zwischenzeitlich wurden Konten der Göttinger-Gruppe gesperrt nachdem über 400 Kontopfändungen von erfolgreichen Anlegern und sonstigen Gläubigern beantragt wurden.

Tatsächlich haben diejenigen, welche den Pensionssparplänen des Konzerns vertrauten, hochriskante unternehmerische Beteiligungen erworben ohne Möglichkeiten der Einflussnahme. Es existiert kein Einlagensicherungsfonds für die Pensionssparpläne und im Falle der Insolvenz der Göttinger-Gruppe existieren Nachhaftungsverpflichtungen für alle Ratensparer in Höhe der im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht gezahlten Raten.

Eine inhaltliche Kontrolle der Pensionssparplänen durch das BaFin ist nicht vorgesehen, da es sich nicht um Banken- oder Versicherungsprodukte handelt.

Damit gehören die Pensionssparplänen zum „grauen Kapitalmarkt“. In den letzten 5 Jahren haben Deutsche Sparer auf diesem Markt 250 Milliarden Euro verloren.

Seit dem 1.01.1998 abgeschlossene Pensionssparplänen durften aufgrund der Änderung des Kreditwesengesetzes nicht mehr eine rentierliche Auszahlung nach Ablauf der Ansparphase versprechen.

Die Pensionssparpläne sind daher für die Altersvorsorge ungeeignet. Anlageberater, welche das verschwiegen oder über die Nachhaftungsrisiken nicht aufklärten, haben sich schadensersatzpflichtig gemacht. Anleger können sämtliche „angesparte“ Beträge und Freistellung von den Ratenzahlungsverpflichtungen verlangen. Gleichzeitig können sie ihre Beteiligung dem jeweiligen Anlageberater zurückgeben.

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