(openPR) In den letzten Tagen überschlugen sich die Ereignisse bei der Göttinger Gruppe. Das Amtsgericht Göttingen teilte am 07.06.2007 mit, dass das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Securenta AG, Merkelstraße 3, 37085 Göttingen, eröffnet wurde.
Das Verfahren wurde von einem Anleger der Securenta AG beantragt, der seit 2006 auf die Auszahlung des erzielten Vergleichs wartet. Die Gesellschaft hat seit Jahren Zahlungen an die Gesellschafter verschleppt und nicht geleistet. Das Amtsgericht hat den Hamburger Notar Peter Knöpfel als vorläufigen Verwalter eingesetzt. Zuvor hatten bereits die Hauptgesellschaft Securenta AG und andere Gesellschaften des Konzerns Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Der Anwalt Rolf Rattunde wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Damit hat sich das Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Göttingen erledigt. Die Göttinger Gruppe hatte den Hauptsitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eilig nach Berlin verlegt. Als Rechtsfolge des Insolvenzverfahrens kann die Securenta AG derzeit keine rechtsgültigen Verfügungen mehr ohne Zustimmung des Verwalters vornehmen.
Die Göttinger Gruppe hatte in den vergangenen Jahren im großen Stil atypische stille Beteiligungen als Altersvorsorge angeboten. Das Unternehmen hat bei über 100.000 Sparern insgesamt mehr als eine Milliarde Euro an Anlagekapital eingesammelt. Den Anlegern brachte die Beteiligung allenfalls spärliche Steuervorteile. Über das Risiko eines Totalverlustes oder einer jahrelangen sinnlosen Ratenzahlungsverpflichtung selbst im Fall der Insolvenz ist kaum ein Anleger beraten worden. Seit Jahren häuften sich Klagen von Anlegern, die erschreckende Fälle von Falschberatung mitteilten. Der Bundesgerichtshof hatte in verschiedenen Gerichtsverfahren zuletzt für die Anleger entschieden, so dass eine Klagewelle auf die Gesellschaft zukam.
Diese positiven Urteile kamen jedoch nach jetziger Betrachtung zu spät.
Trotz rechtskräftiger Urteile und wirksamer Vergleiche zahlte die Securenta AG die betroffenen Anleger zuletzt nicht mehr aus. Es folgten Vollstreckungsaufträge und Termine zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Diese wurden nicht wahrgenommen, so dass das Amtsgericht Göttingen eine Vielzahl von Vollstreckungshaftbefehlen verhängt hatte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und des Anlagenbetruges gegen Verantwortliche des Finanzkonzerns eingeleitet.
Seit 2004 laufen zudem Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung.
Für betroffene Anleger gibt es nur noch eine Möglichkeit. Die Beteiligung sollte sofort beendet werden, da der Insolvenzverwalter sonst weiterhin die Ratenzahlungen bei den Anlegern geltend machen wird. Zudem sollte geprüft werden, ob gegen die Gesellschaft zumindest ein Teil des erlittenen Schadens im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden kann. Letztendlich müssen dabei auch Verfahren gegen die Hintermänner der Beteiligung angestrengt werden. Zu untersuchen ist auch, ob noch erfolgreich gegen die Verkäufer der Beteiligung vorgegangen werden kann.
Anleger sollten daher unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.





