(openPR) Das Amtsgericht Göttingen hat im Falle der Securenta AG, der Hauptgesellschaft des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe das Insolvenzverfahren eingeleitet. Die mit der Führung der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta“ betraute Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar empfehlen betroffenen Anlegern rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Jetzt ist eingetroffen, was in Fachkreisen schon lange erwartet worden war. Das Amtsgericht Göttingen (Az.: 74 IN 222/07) hat am 07.06.2007 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und den Steuerberater Peter Knöpfel (Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das bedeutet zwar nicht das endgültige Aus für die Securenta AG. Nach Angaben von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel ist aber damit zu rechnen, dass das endgültige Insolvenzverfahren in wenigen Wochen eröffnet wird.
Die Anwälte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta“ raten geschädigten Kapitalanlegern dazu, schon jetzt anwaltlichen Beistand einzuholen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft wird die Interessen der Betroffenen bündeln und vollumfänglich durch die BSZ® Vertrauensanwälte wahrnehmen.“, „Insbesondere prüfen die Anwälte auch, ob im vorliegenden Fall Staatshaftungsansprüche geltend gemacht werden können.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.









