(openPR) Das Amtsgericht Göttingen hat entschieden, es erklärt sich für zuständig. Das Management der Göttinger Gruppe hatte eben dieses angezweifelt. Es sollte erreicht werden, dass das Verfahren nicht in Göttingen, sondern in Berlin durchgeführt wird. Dieses ist nur teilweise gelungen. Die meisten Unternehmen der Göttinger Gruppe, unter anderem die Hauptgesellschaft Securenta, werden vor dem Amtsgericht Göttingen abgewickelt.
Nachdem die ursprünglich für September 2007 angesetzte Gläubigerversammlung abgesagt werden musste, hat das Gericht nunmehr zur Gläubigerversammlung am 25. März 2008 um 9.00 Uhr nach Göttingen eingeladen.
Dabei wird es um den Bericht des Insolvenzverwalters Knöpfel gehen. Schon im Vorfeld hat er angekündigt, dass er die Ansprüche der über hunderttausend Anleger grundsätzlich nur nachrangig anerkennen will. Das wird vermutlich keine großen praktischen Auswirkungen haben. Wo nichts ist, kann man nichts holen, gleich ob man formell vor- oder nachrangiger Gläubiger ist. Für die Anleger wird es wichtiger sein, ob sie Nachschusszahlungen leisten müssen. Das kann diejenigen treffen, die noch nicht vollständig alle Raten eingezahlt oder aber Ausschüttungen erhalten haben.
Wir können uns allerdings nur schwer vorstellen, wie der Insolvenzverwalter tausende von Verfahren vor allen Gerichten der Republik durchführen will. Der gleichwohl in Anspruch genommene Anleger könnte sich der Zahlungsverpflichtung dadurch entziehen, dass er auf den Schneeballcharakter des Göttinger Systems verweist. Wir denken nicht, dass der Insolvenzverwalter diesen Weg gehen will. Schon die Insolvenzverwalter der Euro-Gruppe bzw. der First Real Estate mussten eingestehen, dass dieser Weg praktisch nicht durchführbar ist.







