(openPR) Am 22.07.2008 fand die Fortsetzung der am 25.03.2008 unterbrochenen Gläubigerversammlung der Securenta AG statt. Vieles sei zwischenzeitlich passiert, wie Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde aus Berlin den ungefähr 50 Teilnehmern, zumeist Anlegeranwälte, erläuterte. Die unglücklich angelaufene Gläubigerversammlung am 25.3.2008 führte zu einer Reihe von offenen Rechtsfragen, so Rattunde. Offen sei zum Beispiel, ob es einer Bestätigung seiner damaligen Wahl als Insolvenzverwalter bedürfe. Vorsorglich wurde Rattunde in seinem Amt einstimmig bestätigt.
Er erklärte den Anlegervertretern, dass er, anders als sein Vorgänger Knöpfel, die stillen Gesellschafter als voll berechtigte Gläubiger anerkenne. Gleichzeitig sehe er wegen der potentiellen Schadensersatzansprüche der stillen Gesellschafter gegen die Gesellschaft keinen Sinn darin, die theoretisch mögliche Einforderung noch ausstehender Einzahlungen beizutreiben.
Erstmalig wurde erwähnt, dass es seit 1992 Streitigkeiten mit dem Finanzamt gäbe, die zwischenzeitlich vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. Zudem liege auch die Stadt Göttingen seit Jahren mit der Göttinger Gruppe über die Frage einer möglichen Gewerbesteuer im Streit. Auch hier laufe ein Gerichtsverfahren. Sollten diese Verfahren zu Gunsten der Securenta ausgehen, würde das Finanzamt mit einem erheblichen Betrag in seiner Forderung ausfallen bzw. es gäbe erhebliche steuerliche Guthaben in zweistelliger Millionenhöhe, die die Masse mehren würden. Der Ausgang der Verfahren, so betonte Rattunde, sei allerdings völlig offen.
Wichtig sei, dass die bereits unter seinem Vorgänger Knöpfel eingeleiteten Immobilienverkäufe durchgeführt würden, sonst ginge das Geld zur Durchführung des Insolvenzverfahrens aus und das Verfahren müsste mangels Masse eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund billigten dann alle Gläubiger die Fortsetzung der Verkaufsbemühungen. Der Erlös allerdings käme zwar im wesentlichen den grundbuchmäßig gesicherten Gläubigern zu Gute, würde aber gleichwohl die Weiterführung des Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Um diese Beschlusslage zu sichern, wurde der kontrovers geführte Streit um die Stimmberechtigung der einzelnen Gläubigergruppen vertagt. Über diese Frage wird bei der Beschlussfassung über den von den Anlegeranwälten beantragten Gläubigerausschuss entschieden werden, der von Seiten des Finanzamtes und der Stadt Göttingen abgelehnt wird. Im Rahmen der sich anbahnenden Kampfabstimmung kommt es dann auf die Stimmberechtigung nach Kopfzahl und Beteiligungshöhe maßgeblich an. Hierzu wird eine eigene Gläubigerversammlung einberufen. „Der neue Insolvenzverwalter Rattunde hat alle Gläubiger von seiner Sach- und Fachkompetenz überzeugen können“, meint Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin, „das Verfahren scheint jetzt auf gutem Weg zu sein“.







