(openPR) „Anlegergelder wurden in Milliardenhöhe verbrannt“, urteilt Insolvenzverwalter Peter Knöpfel.
Stuttgart, 25.03.2008: Heute fand die Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht in Göttingen statt. Über acht Monate ruhte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG aufgrund eines Streits über die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Göttingen.
In seinem Bericht an die Gläubigerversammlung zeichnete der Insolvenzverwalter ein genaues Bild über den Vermögensstatus der Insolvenzschuldnerin: Die Gesellschaft verfüge lediglich über ein liquides Vermögen von einer Million Euro. Auch durch die Verwertung der Immobilien wachse die Vermögensmasse nicht entscheidend, so dass die Anleger nahezu leer ausgehen.
Für Unruhe sorgte im Vorfeld die Ankündigung des Insolvenzverwalters Peter Knöpfel: Er wollte den Anlegern kein Stimmrecht gewähren. Der daraus resultierende Ruf nach Abwahl des Verwalters erbrachte kein deutliches Ergebnis, was eine erneute Zählung der Stimmen zur Folge
hat. Das Insolvenzgericht Göttingen bezog auch heute keine klare Stellung, ob es sich bei den Anlegern um Insolvenzgläubiger handele, deren Stimmrecht anerkannt werde.
Der Insolvenzverwalter erkennt die Möglichkeit an, Nachforderungen an die Anleger zu stellen. „Für die Anleger besteht damit die Gefahr, dass sie neben dem bereits verlorenen Kapital weiteres Geld an den Insolvenzverwalter zahlen müssen. Da nahezu allen Anlegern
Schadensersatzansprüche gegen die Securenta AG zustehen, sollten sie diese auch geltend machen“, empfiehlt Rechtsanwalt Florian Johst.






