(openPR) Nun scheint es doch ein versöhnliches Ende im Streit der Anlegervertreter mit dem Insolvenzgericht und dem ehemaligen Insolvenzverwalter Knöpfel zu geben. Dieser bat das Insolvenzgericht um Entbindung von seinen Pflichten. Damit kam Knöpfel einem Beschluss des AG Göttingen zuvor,
das im Verfahren Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG beschlossen hat, dass ab sofort der Berliner Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde das Insolvenzverfahren weiter führen wird. Zuvor hatte sich ein beispielloses juristisches Possenspiel zugetragen. Obwohl in der Gläubigerversammlung vom 25.03.2008 bereits eine klare Mehrheit gegen den Insolvenzverwalter Knöpfel sprach, weigerte sich das Insolvenzgericht Göttingen zunächst, Prof. Rattunde zum Insolvenzverwalter zu bestimmen. Das brachte einen Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach ein, der den Erlass einer entsprechenden Entscheidung verweigerte. Mit Schreiben vom 30.05.2008 erklärte Knöpfel nun gegenüber dem Gericht seinen Rücktritt und kam damit der möglichen Bestätigung des Abwahlergebnisses durch das Gericht zuvor. Besonders pikant an der Sache ist, dass dieser Rücktritt fast zeitgleich mit dem Wechsel des Insolvenzrichters zusammen fällt. Der bisherige Insolvenzrichter Schmerbach wurde Ende Mai wegen zahlreicher Befangenheitsanträge vorübergehend durch den Direktor des Amtsgerichts Göttingen von dem hiesigen Insolvenzverfahren abgelöst. Nach aktuellen Tiefschlägen des Insolvenzverwalters der Securenta AG war es nicht überraschend, dass die für den 25.03.2008 und später auf den 13.05.2008 verlegte Gläubigerversammlung nun auf den 07.10.2008 verlegt wurde. Das Insolvenzgericht Göttingen hat den Anschlusstermin zur Gläubigerversammlung verlegt, weil vor der Durchführung des Termins noch über den Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter Schmerbach zu entscheiden ist. Hierfür seien weitere Stellungnahmen der Beteiligten einzuholen. Im Übrigen sei die Abhaltung der Gläubigerversammlung vor dem nun in den Oktober verlegten Termin nicht erforderlich, da das Insolvenzgericht die Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 30.09.2008 verlängert habe. Mit der Einsetzung des neuen Insolvenzverwalters können die Anleger neue Hoffnung schöpfen, dass sie ihre Ansprüche sachgerecht berücksichtigt erhalten.













