(openPR) Insolvenzverwalter akzeptiert Schadensersatzansprüche der Anleger und stoppt Beitragseinziehung von Anlegern
Nachdem der bisherige Insolvenzverwalter Peter Knöpfel auf seinen eigenen Antrag hin aus dem Amt entlassen wurde, wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom 04.06.2008 Prof. Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin, zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Prof. Rolf Rattunde ist bereits Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG a.A.
Zur Begründung der Niederlegung seines Amtes führte der bisherige Insolvenzverwalter in seinem Schreiben vom 30.05.2008 gegenüber dem Insolvenzgericht an, dass er nach dem Verlauf der Gläubigerversammlung massiven Anfeindungen ausgesetzt sei, wobei ihm insbesondere vorgehalten werde, er bevorzuge bestimmte Gläubiger zum Nachteil einer anderen Gläubigergruppe.
Diese Vorwürfe wurden seitens der Gläubigervertreter dadurch begründet, dass er gegenüber den atypisch stillen Gesellschaftern der Securenta AG behauptete, deren Forderungen seien nicht als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO zur Tabelle festzustellen. Es handele sich lediglich um nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO. Hierbei stellte der frühere Verwalter darauf ab, dass atypisch stille Gesellschafter hinsichtlich der Rückzahlung ihrer geleisteten Einlage solchen Gesellschaftern gleichzusetzen seien, welche Eigenkapital ersetzende Darlehen gewährt hätten.
Die Gläubigervertreter beriefen sich allerdings darauf, dass die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen würden und begründeten diese mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den atypisch stillen Beteiligungen der Göttinger Gruppe. Darüber hinaus warfen ihm die Gläubigervertreter vor, dass er nach wie vor, obwohl er nach eigenen Angaben von einer bereits im Jahre 2002 bestehenden objektiven Überschuldung der Securenta ausgehe, über Lastschriften Beiträge von atypisch stillen Gesellschaftern nach wie vor einziehe.
Der neue Insolvenzverwalter, RA Prof. Rolf Rattunde, hat nunmehr mit Mitteilung vom 12.06.2008 an die Anlegervertreter folgendes mitgeteilt:
1. Anmeldungen aller Gläubiger, auch von Anlegern, die nicht ausdrücklich als nachrangig gekennzeichnet sind, werden von ihm gemäß § 38 InsO in die Gläubigertabelle aufgenommen.
2. Ab sofort finden keine weiteren Lastschriften bei Anlegern statt.
Damit weichen sich die verhärteten Fronten zwischen Gläubiger-/Anlegervertretern und der Insolvenzverwaltung auf. Die wesentlichen Streitpunkte scheinen derzeit beseitigt.
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