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Keine Kriminalisierung eines Eintretens für die Verfassung - HU Marburg zum Verfahren gegen Gebühren-Gegner

03.08.200719:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Keine Kriminalisierung eines Eintretens für die Verfassung - HU Marburg zum Verfahren gegen Gebühren-Gegner
Bürgerrechtsorganisation seit 1961
Bürgerrechtsorganisation seit 1961

(openPR) HU Marburg zum Verfahren gegen Gebühren-Gegner am Montag (6. August) um 11.15 Uhr im Amtsgericht Marburg

"Widerstand gegen Studiengebühren ist aktiver Verfassungsschutz", erklärte Franz-Josef Hanke. Der Vorsitzende der Humanistischen Union Marburg wandte sich deswegen am Freitag (3. August) gegen eine Bestrafung der früheren AstA-Vorsitzenden Lena Behrendes und zweier weiterer Studenten. Sie sollen sich am Montag (6. August) wegen einer Demonstration auf der Marburger Stadtautobahn B3A vor Gericht verantworten.



In diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Marburg sieht der HU-Ortsverband Marburg eine Kriminalisierung des – seiner Ansicht nach gerechtfertigten – Protests gegen den flagranten Bruch der hessischen Verfassung. Sie schreibt in ihrem Artikel 59 unmissverständlich vor, dass "der Unterricht an hessischen Grund-, Haupt- Höheren und Hochschulen" kostenfrei ist.

Den Rechtsbruch habe also nicht die damalige Vorsitzende des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AstA) begangen, sondern der hessische Ministerpräsident Roland Koch und sein Wissenschaftsminister Udo Corts. Behrendes hingegen habe ihre Aufgabe als gewählte Vertreterin der Marburger Studierendenschaft ernst genommen und sich für das in der Landesverfassung verbriefte Recht auf kostenfreie Bildung eingesetzt.

Die Form des Protests rechtfertigt nach Hankes Auffassung keine Verurteilung wegen "Nötigung". Denn jede Demonstration führe zwangsläufig zu Einschränkungen des Verkehrs. Die Drohung mit einem "empfindlichen Übel" oder "Gewalt" gemäß Paragraph 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) könne eine solche Aktion nicht darstellen, weil alle Autofahrer auf andere Strecken ausweichen könnten. Das gelte auch für Kraftfahrstraßen wie die Marburger Stadtautobahn. Zudem sei das Demonstrationsrecht ein elementares Bürgerrecht mit herausragendem Verfassungsrang.

"Lena Behrendes ist eine Symbolfigur des Protests gegen Studiengebühren", stellte Hanke fest. Ihre Verurteilung wäre zugleich eine Kriminalisierung des gesamten Widerstands gegen den dreisten Verfassungsbruch der hessischen CDU-Landesregierung.

Insofern berufen sich die Demonstrantinnen und Demonstranten gegen Studiengebühren an hessischen Hochschulen nach Ansicht des HU-Ortsverbands Marburg auch nicht ohne Grund auf ihr im Grundgesetz und der Hessischen Landesverfassung garantiertes Widerstandsrecht.

Der HU-Ortsverband Marburg unterstützt die Unterschriften-Aktion des AStA Marburg gegen die Kriminalisierung der Gebühren-Gegner und die Demonstration ab 10 Uhr gegenüber dem Amtsgericht. Die Bürgerrechtsorganisation fordert die Justiz auf, alle Verfahren gegen diese "Verfassungsschützer auf der Kraftfahrstraße" unverzüglich einzustellen.

Stattdessen hält der Marburger HU-Ortsvorsitzende Konsequenzen für die Verfassungsbrecher für geboten: "Roland Koch und sein Wissenschaftsminister Udo Corts dürfen nicht ungeschoren die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Hessen verletzen. Ihr Rechtsbruch muss Folgen haben!"

Dragan Pavlovic
(Pressesprecher)

Humanistische Union e.V., HU-Ortsverband Marburg
www.hu-marburg.de

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