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1ARATGEBERRECHT informiert: Anwaltshonorare sind Verhandlungssache

10.10.200609:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Anwaltshonorare sind Verhandlungssache

(openPR) Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg.

Die Gebühren für die anderen Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung vor Gericht oder die Korrespondenz mit dem Gegner wird weiterhin vom Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas anderes vereinbaren.

Anwälte und Mandaten sollten künftig darauf achten, die Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. So lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant schon vorher weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet.

Nähere Informationen unter www.bmj.bund.de

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