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Abschiebungshaft wird zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt

04.02.200916:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abschiebungshaft wird zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt

(openPR) Berlin, 4. Februar 2009. Abschiebungshaft wird zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt und verhängt. Für zwei Drittel aller Fälle, die durch einen Rechtshilfefonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes in Bayern, Berlin und Brandenburg, unterstützt wurden, konnte eine Entlassung aus der Haft erreicht werden. Die betroffenen Personen waren somit rechtswidrig oder rechtsfehlerhaft inhaftiert.
Der Fonds finanzierte im vergangenen Jahr Anwaltshonorare in Höhe von 20.000 € für 83 Abschiebungshäftlinge, von denen 56, also 67 %, aus der Haft entlassen wurden. Die Hälfte der Kosten wurde 2007 durch einen Zuschuss des Europäischen Flüchtlingsfonds(EFF)getragen, für 2008 ist eine Förderung durch den Europäischen Rückkehrfonds(ERF)zugesagt. Den Rest bringt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der in den drei Bundesländern mit der Seelsorge in Abschiebungshaftanstalten beauftragt ist, durch Spenden auf.
In einer großen Zahl der unterstützten Fälle handelte es sich um irakische Flüchtlinge, die über Griechenland eingereist waren und nach der sog. Dublin-II-Verordnung eigentlich dorthin zurückgeschoben werden sollten. Das Land ist aber aufgrund der hohen Zahl der dort ankommenden Flüchtlinge schlicht überfordert. "Es ist absolut unverständlich, warum diesen irakischen Flüchtlingen ein Bleiberecht verweigert wird", erklärt P. Martin Stark SJ, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes. Deutschland könne sich aus humanitären Gründen für zuständig erklären. "Die Bereitschaft zur Aufnahme ist da, doch hier werden Menschen und Verantwortung einfach abgeschoben."
Abschiebungshaft ist keine Straf- oder Untersuchungshaft, sondern lediglich eine Verwaltungsmaßnahme zur Sicherstellung der Ausreise. Dennoch kann sie bis zu 18 Monate dauern. Während Untersuchungshäftlingen ab einer Haftdauer von drei Monaten ein Pflichtanwalt beigeordnet wird, haben Abschiebungshäftlinge lediglich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen – was allerdings als Verfahren sehr langsam ist und zur Folge hat, dass der Anwalt bereits umfangreich tätig werden müsste, bevor seine Bezahlung geklärt ist. Ohne Anwalt sind Abschiebungshäftlinge aber nur schwer in der Lage, Haftanträge und gerichtliche Entscheidungen zu kontrollieren.

Die ausführliche Bilanz unter: http://www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de/images/pdf/rhf%20bilanz%202008.pdf(1,83 MB)
Weitere Informationen unter www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

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