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Rückführungsrichtlinie verabschiedet – Gesetzgeber muss nun handeln

18.06.200821:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rückführungsrichtlinie verabschiedet – Gesetzgeber muss nun handeln

(openPR) Das Europäische Parlament hat heute die EU-Rückführungsrichtlinie verabschiedet und den zwischen dem Berichterstatter des EP, Manfred Weber (CSU), und dem Ministerrat ausgehandelten Kompromiss angenommen. Die Rückführungsrichtlinie schreibt fest, dass illegale Einwanderer Europa verlassen müssen. Das Rückführungsverfahren wird an Mindeststandards gekoppelt. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Dazu erklärt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland:

Mit dem Kompromiss haben sich diejenigen Kräfte vor allem im Ministerrat durchgesetzt, die ein möglichst niedriges Niveau der Harmonisierung erreichen wollten. Es ist leider nicht erreicht worden, dass das Vorgehen bei Abschiebungen und Abschiebungshaft auf einem höheren Schutzniveau in Europa harmonisiert wird.

Gleichwohl sind einige der Vorschriften durchaus zu begrüßen:

· So halten wir die vorgesehene regelmäßige Befristung einer Wiedereinreisesperre auf höchstens fünf Jahre für sehr sinnvoll.

· Dasselbe gilt dafür, dass Abschiebungshaft in der Regel in gesonderten Einrichtungen vollstreckt werden soll, zu denen einschlägigen Organisationen Zutritt zu gewähren ist und in denen die Inhaftierten ausführlich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

· Es muss sichergestellt werden, dass jeder Abschiebungshäftling rechtliche Beratung und Hilfe erhält.

Der deutsche Gesetzgeber muss nun handeln. Innerhalb von 24 Monaten muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Wir fordern Bundesregierung und Parlament auf, mit Fachleuten, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen über Vorschriften zu diskutieren, die sicherstellen, dass auch bei Abschiebungen die Menschenrechte der Betroffenen an oberster Stelle stehen.

P. Martin Stark SJ
Direktor, Seelsorger im Abschiebungsgewahrsam Berlin

Stefan Keßler
Policy Officer

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