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Betriebsrentenstärkungsgesetz

(openPR) Die letzte Große Koalition hat kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode die Welt der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) komplett auf den Kopf gestellt. Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformiert die gesetzlichen Grundlagen für die betriebliche Altersvorsorge komplett!
"Für jedes Unternehmen heißt es bestehende Versorgungsordnungen überprüfen, falls nicht vorhanden eine einheitliche Vereinbarung erstellen lassen umd die Spielregeln der bAV im Unternehmen eindeutig festzulegen." empfiehlt Peter Magyarosi, Geschäftsführer der WKS Vorsorge GmbH.
"Der Fehler liegt oft im Detail bei den bestehenden Versorgungsordnungen (VO) und das BRSG verstärkt diese Situation erheblich. Der 15% Pflichtzuschuss, den der Gesetzgeber beschlossen hat, muss sich auch in der VO auf die Sozialversicherungsersparnis beziehen." ergänzt der bAV-Profi Magyarosi. (www.wks-vorsorge.de/arbeitgeber)
Wie jede Änderung bietet auch diese für Unternehmen neue Chancen: Die bAV wird für alle Beteiligten attraktiver und es können Fach- und Führungskräfte gefunden und gehalten werden, in dem man attraktive Anreizsysteme für Arbeitnehmer schafft.
Der Auftrag des Gesetzgeber an die Unternehmen ist klar: "Kümmern Sie sich um die bAV in Ihrem Unternehmen." Die Attraktivität wurde durch den Gesetzgeber deutlich gesteigert und jetzt sind die Unternehmen am Zug, die Botschaft an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten.
Für individuelle und ganzheitliche Konzepte steht Ihnen das Team der WKS Vorsorge mit ihrem Geschäftsführer Peter Magyarosi zur Verfügung (www.wks-vorsorge.de)
Durch das BRSG hat der Gesetzgeber noch einmal klar gemacht, die gesetzliche Rente wird nicht reichen um den Lebensstandard im Alter zu halten! Wer im Alter keine großen Einschnitte machen möchte, dem muss klar sein, dass für einen Arbeitnehmer die bAV immer mehr zur Pflicht wird.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz

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