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Jesuiten-Flüchtlingsdienst: „Abschiebungshaftkosten überprüfen“

15.02.200616:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Jesuiten-Flüchtlingsdienst: „Abschiebungshaftkosten überprüfen“

(openPR) Berlin, 15. Februar 2006.
Nach dem Selbstmordversuch eines Abschiebungshäftlings anlässlich der hohen ihm in Rechnung gestellten Haftkosten und der anschließenden Protestaktionen im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst JRS, jetzt die Frage die Haftkosten zu überprüfen.


Nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 66 Abs. 1) hat ein Ausländer die Kosten seiner Abschiebung zu tragen, dazu zählen auch die Kosten der Abschiebungshaft und seiner Unterbringung und Verpflegung (§ 67 Abs. 1 Nr. 2). Der persönliche Tagessatz für einen Abschiebungshäftling beträgt derzeit in Berlin-Köpenick 62 Euro (Verpflegung, direkte Bewachung, Sanitätsdienst, Benutzung des Haftraumes, Fernseher, Wäschedienst etc.). Der JRS fordert eine Überprüfung der Höhe dieses für viele Häftlinge unverständlichen Tagessatzes, wie dies auch in vielen anderen Bundesländern – etwa in Hamburg und Bayern – jährlich üblich sei. Außerdem sollte Abschiebungshäftlingen ein angemessener Betrag als Überlebenshilfe zugestanden werden. Dies sei ebenfalls bereits in anderen Bundesländern Praxis, so etwa in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In Bayern bleiben zumindest pauschal 200 Euro anrechnungsfrei.
Da die in einem Verwaltungsvorgang anfallenden Kosten dem Verursacher auferlegt werden, sei zwar übliche Praxis, so der JRS: Jedoch könne es nicht angehen, dass Abschiebungshäftlingen dadurch praktisch mittellos gemacht würden. Man könne einen solchen Vorgang durchaus mit einer Zwangsvollstreckung vergleichen, bei der zumindest gesetzliche Pfändungsgrenzen gelten und den Betroffenen ein Existenzminimum belassen wird.
Ein 63-jähriger Mazedonier hatte am Montag einen Selbstmordversuch unternommen, nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er die Kosten seiner Unterbringung selbst zu tragen habe. Bei den Protestaktionen von Mithäftlingen waren in der Nacht zu Dienstag einige Matratzen in Brand gesteckt worden.
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Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst wurde 1980 angesichts des Elends der vietnamesischen Bootsflüchtlinge gegründet. Als internationale Hilfsorganisation ist der JRS heute in über 50 Ländern vertreten. In Deutschland ist der JRS vor allem in Berlin, Eisenhüttenstadt und München aktiv. Die Schwerpunkte der Arbeit sind die Seelsorge in der Abschiebungshaft sowie die Betreuung nach der Freilassung, Verfahrensberatung bei Aufenthaltsproblemen, Forschung zu Migrationsfragen, Stellungnahmen zu Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Flüchtlinge und Migranten sowie die Rekrutierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für weltweite Einsätze.

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