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1ARATGEBERRECHT informiert: Öffnung der EU-Postmärkte

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(openPR) Die EU-Kommission hat den Vorschlag für die vollständige Öffnung der EU-Postmärkte bis 2009 vorgelegt. Dies entspricht dem in der derzeit gültigen Postrichtlinie (RL 97/67/EG, RL 2002/39/EG) genannten Termin. Mit der vollständigen Marktöffnung verlieren die nationalen Betreiber ihr Monopol für Postsendungen unter 50 Gramm, derzeit bekannt als 'reservierter Bereich'. Stattdessen können die Mitgliedstaaten die Finanzierungsmittel zur Erbringung universaler Dienste flexibel auswählen. Die vorgeschlagene Änderungsrichtlinie ist der letzte Schritt in einem langen Reformprozess, in dessen Verlauf bereits große Bereiche der EU-Postmärkte für den Wettbewerb geöffnet wurden.



Charlie McCreevy, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte hierzu, er vertrete voll und ganz die Auffassung, dass die Vollendung des Binnenmarkts für Postdienste derzeit unabdingbar sei, wenn man weitere Verbesserungen erzielen und die bislang erreichten Fortschritte und Ergebnisse sichern wolle. Mit der vollständigen Marktöffnung im Jahr 2009 könnten sich die Bürger der EU auf mehr Innovation, bessere Dienstleistungen und eine verstärkte Kosteneffizienz freuen. Ohne diese Öffnung würden die europäischen Postmärkte hingegen immer weniger in der Lage sein, den Herausforderungen der Revolution in der Kommunikation gerecht zu werden, so McCreevy weiter.

Der Richtlinienvorschlag hält die derzeitigen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aufrecht, qualitativ hochwertige Universaldienste zu gewährleisten. Dazu zählt die Postauslieferung und -abholung fünf Tage in der Woche für jeden EU-Bürger. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Postdienste auch weiterhin zugänglich bleiben müssen. Die Mitgliedsstaaten haben weiterhin die Möglichkeit, einen einheitlichen Tarif für einzelne Tarifsendungen wie Postsendungen vorzuschreiben. Sollten dennoch verbleibende Nettokosten für die Erbringung von Universaldiensten abzudecken sein, können die Mitgliedstaaten unter einer Reihe von Optionen wählen, wie z.B. staatliche Beihilfen, öffentliche Auftragsvergabe, Entschädigungsfonds und Kostenteilung. Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, welches Modell ihren Bedürfnissen am Ehesten gerecht wird.

Mit der Abschaffung der reservierten Bereiche können die Verbraucher und die Unternehmen eine Verbesserung und Vervielfältigung der vorhandenen Dienste erwarten. Die Betreiber der Universaldienste werden ermutigt, verlässlicher und effizienter zu werden. Eine vollständige Marktöffnung soll zudem direkt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den neuen Postunternehmen und indirekt in den vom Postsektor abhängigen Branchen fördern.

Quelle: EU-Kommission
Pressemitteilung vom 18.10.2006

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