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Kündigung = Abfindung?

20.05.202009:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kündigung = Abfindung?

(openPR) Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können hohe Abfindungssummen auf dem Spiel stehen, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages geht. Vom Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung bis zum Ausspruch einer Kündigung mit anschließendem Rechtsstreit und gegebenenfalls gütlicher Einigung stehen viele Wege offen. Welcher Weg der Richtige ist, sollte im Vorfeld durchdacht werden, um kostspielige Überraschungen zu vermeiden. Einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen. Meist ist die Zahlung reine Verhandlungssache. Oftmals wird ein “Gesamtpaket“ geschnürt, so Rechtsanwalt Becker, bspw. bestehend aus einer Regelung hinsichtlich des Beendigungsgrundes, der Dauer der Freistellung, dem Zeugnisinhalt, der Höhe der Abfindung. Die Frage einer eventuellen Sperrzeit ist häufig ein weiterer wichtiger Punkt. Eine rechtliche Beratung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ratsam.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet ist Herr Becker ein kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er vertritt mit seiner Fachanwaltskanzlei mit Büros in Mainz und Wiesbaden bundesweit Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Manager, Geschäftsführer und auch Arbeitgeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Individuelle und persönliche Beratung sind wichtig und werden hier sichergestellt. Herr Rechtsanwalt Becker konzentriert sich auf ein Rechtsgebiet: Das Arbeitsrecht in allen Facetten – von A wie Abfindung über K wie Kündigung bis Z wie Zeugnis. Jeder wichtige Bereich des Arbeitsrechts wird von der Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht abgedeckt.

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