(openPR) Arbeitsrecht - Kündigung durch Passivraucher: Wer als Arbeitnehmer nicht raucht und durch qualmende Kollegen gestört wird, darf nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Az: L 6 AL 24/05) ohne negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld selber kündigen.
Das Hessische LSG führt aus, das Passivrauchen wichtiger Grund für eine arbeitnehmerseitige Kündigung ist. Eine Sperrzeit darf daher für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht verhängt werden.
Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung bei Arbeitszeit-Manipulation
Das Landesarbeitgericht (LAG) Köln hat sich zum Az. 14 Sa 385/06 zum wiederholten Male mit der Frage beschäftigen müssen ob Arbeitszeit-Manipulationen einen wichtigen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber darstellen.
Im entschiedenen Fall hatte der Mitarbeiter seine Stundenzettel von 7.00 bis 17.00 Uhr ausgefüllt, daneben - auf Grund auswärtiger Tätigkeit in dieser Zeit - Parkquittungen zur Abrechnung vorgelegt.
Die Parkquittungen wiesen aber aus, dass der Arbeitnehmer häufig später angefangen und früher aufgehört hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos wegen dieser Manipulation, zu Recht, wie das LAG Köln zweitinstanzlich entschied.
Kaufrecht - Händlerhaftung bei Konstruktionsfehlern
In einer interessanten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zum Az. I-1 U 38/06 geurteilt, dass der Käufer eines gebrauchten Kfz davon ausgehen kann, dass dieses einige tausend Kilometer ordnungsgemäß läuft und nicht bereits vorher wegen gravierender Defekte liegen bleibt.
Der Käufer hatte bei einem Autohaus ein sieben Jahre altes Auto gekauft und blieb gut tausend Kilometer nach Anschaffung mit einem Getriebedefekt liegen. Daraufhin forderte er beim Autohaus sein Geld zurück, was ihm verweigert wurde, und zwar mit der Begründung, dieser Getriebedefekt sei ein bekanntes Problem, was bei diesem Fahrzeugtyp regelmäßig auftritt, wie auch dem Hersteller bekannt.
Mit dieser Argumentation allerdings ließ sich der Käufer nicht abspeisen und bekam letztinstanzlich Recht. Das OLG Düsseldorf entschied, dass ein Werkstofffehler vorgelegen hat und Automatikgetriebe vergleichbarer Fahrzeuge mindestens 150 Tkm halten, weshalb ein Mangel, den der Verkäufer zu vertreten hat, vorliegt. Ob die Getriebe des betroffen Kfz öfter oder seltener kaputtgehen, ist nicht entscheidend.
Bankrecht - Einlösung verdächtiger Schecks
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich zum Az. 17 U 292/05 mit grober Fahrlässigkeit einer Bank beim Einlösen verdächtiger Schecks und dem daraus resultierenden Schadenersatz beschäftigen müssen. Ein Kfz-Händler hatte bei einem Autohaus mehrere Luxus-Kfz verkauft. Das Autohaus stellte über die Kaufpreise diverse Schecks auf den Verkäufer aus.
Ein Angestellter des Verkäufers löste die Schecks ein, allerdings privat. Hierüber stritten die Parteien bis zum Oberlandesgericht, da - erwartungsgemäß - beim Angestellten nichts mehr zu holen war.
Das OLG verurteilte die Bank zum Schadenersatz, gestützt auf die Begründung, das diese weitere Nachforschungen hätte anstellen müssen, da ersichtlich der auf den Schecks genannte Empfänger nicht mit dem Einreicher identisch war.
Wettbewerbsrecht - Fremde Briefkästen
In Nürnberg hat ein privater Briefdienst in der Nähe der Post-Briefkästen eigene Briefkästen aufgestellt, und zwar in roter Farbe. Dies passte erwartungsgemäß der gelben Post nicht. Da der private Briefdienst seine roten Kästen aber auch nicht entfernen wollte, wurden die Gerichte befasst, hier das Landgericht Nürnberg zum Az. 3 O 4832/06.
Das LG Nürnberg gab der Ansicht der Post statt, wonach es bereits bei Vorhandensein eines Briefkastens eines Mitbewerbers zu Fehleinwürfen seitens der Kunden kommen kann trotz der roten Farbe.
Das - umstrittene - Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird für wahrscheinlich gehalten, das seitens des unterlegenen Briefdienstes Rechtsmittel eingelegt werden. Schließlich kommentierte der Verbandssprecher der Kurier-, Express- und Paketdienste das Urteil lakonisch: "Wird demnächst Lidl verurteilt, nicht mehr neben Aldi sein Geschäft eröffnen zu dürfen?"
Das Team von RECHTLEGAL sieht der nächsten Runde im gelb-roten Briefkastenstreit mit großem Interesse entgegen.
Pendlerpauschale - Neue Entscheidungen
Wie bekannt, dürfen seit dem 01.01.2007 Pendler ihre Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer absetzen.
Diese Gesetzesänderung hat zu zahlreichen Einsprüchen und großem Streit geführt. Nachdem zunächst die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland geurteilt hatten, die gesetzgeberische Neuregelung sei verfassungswidrig, existiert nach der entgegengesetzten Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ein weiteres Urteil, das die gesetzgeberische Neuregelung als verfassungsgemäß ansieht, nämlich das kürzlich bekannt gewordene Urteil des Finanzgerichts Köln.
Dieses hat sein Urteil damit begründet, dass die Neuregelung zum einen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, zum anderen immer noch den besonderen Belastungen von Pendlern Rechnung trägt, da die Aufwendungen ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Letztlich entscheiden wird die Sache, hierauf weist das Team von RECHTLEAGL hin, das Bundesverfassungsgericht.
Zu guter Letzt - Demo für die Beibehaltung des Briefmonopols
Mehr als 30.000 Postbedienstete aus ganz Deutschland haben Mitte Mai in Berlin gegen die Aufhebung des Briefmonopols demonstriert. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, kritisierte heftig und lautstark das zu erwartende Lohndumping auf Grund der Liberalisierung.
Das Team von RECHTLEGAL ist ein wenig verwundert über die Demonstration, da schließlich bereits im Jahre 1997 entschieden wurde, zum 01.01.2008 das Briefmonopol enden zu lassen, also zehn Jahre vor der gerade stattgefundenen Demo.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













