(openPR) Verden, 31.05.2007 - Vorstellung des Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BVR 532/02
"Nie wieder Hausdurchsuchung – keine Kriminalisierung von Handwerkern ohne Meister" - Mit den Bremer Malern Marco Thiede und Karsten Bischoff, erfolgreich vor dem höchsten Deutschen Gericht
Das Bundesverfassungsgericht: Hausdurchsuchung bei Handwerker war unverhältnismäßig
Ein Maler aus Bremen hat eine Verfassungsbeschwerde gewonnen. Begründung: Ein Anfangsverdacht rechtfertigt keine Hausdurchsuchung. Die Stadt Bremen muss nun mit einem Verfahren auf Schadensersatz und Schmerzensgeld rechnen.
„Höchstrichterlich ist festgestellt worden, dass das Bremer Ordnungsamt gegen Grundrechte verstoßen hat“, sagt Jonas Kuckuk vom Vorstand des BUH, „Die Rechte von Handwerkern ohne Meisterbrief sind mit diesem Urteilsspruch endlich vor Übergriffen von Ordnungsbehörden und Handwerkskammern geschützt.“
Der Berufsverband BUH e.V. hat die selbstständigen Malergesellen Karsten Bischoff und Marco Thiede unterstützt und maßgeblich dazu beigetragen, dass deren Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen werden konnte. „Handwerker können sich von nun an erfolgreich gegen Hausdurchsuchungen wehren“ sagt Hilke Böttcher, Fachanwältin für Handwerksrecht aus Hamburg, die die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht geführt hat, „Ich bin in der Ansicht bestätigt worden, dass Hausdurchsuchungen wegen so genannter ‚unerlaubter Handwerksausübung’ unverhältnismäßig sind und damit schwer durchzusetzen.“
Beispielhaft hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass ein Anfangsverdacht allein für eine Hausdurchsuchung nicht ausreicht. Um festzustellen, ob jemand „unerlaubtes Handwerk“ (Verstoß gegen die Handwerksordnung, HWO) ausübt oder nicht, darf keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.
Die Kläger Karsten Bischoff und Marco Thiede behalten sich vor, die Stadt Bremen wegen Schadensersatz und wegen Schmerzensgeld zu belangen. „Ich bin froh darüber, dass wir nun die Möglichkeit hätten, uns die finanziellen Verluste zurückzuholen und uns für die erlittene Unbill entschädigen zu lassen“, sagt Marco Thiede. Karsten Bischoff ist froh über den Spruch der Verfassungsrichter und sieht sich in seinem Unrechtsgefühl bestätigt: „Wir fühlten uns unschuldig. Es war mir damals unbegreiflich, warum eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist“, sagt Bischoff und hofft, „dass dieses Urteil dazu führt, dass rechtschaffene Handwerker nun keinen ungebetenen Besuch mehr bekommen.“
Für Jonas Kuckuk, vom Vorstand des BUH e.V. ist es wichtig, „dass diese ‚Im Namen des Volkes’ getroffene Entscheidung nicht im Bürokratiedschungel der Behörden untergeht und ignoriert wird, sondern dass danach gehandelt wird. Wir sind deshalb sehr an einer Stellungnahme des zukünftigen Dienstherren des Ordnungsamtes, dem neuen Innensenator interessiert.“ Kuckuk fordert weiterhin die Stadt Bremen auf, „alle Abteilungen der Bremer Behörden, die sich mit Verstößen gegen die Handwerksordnung beschäftigen, anzuweisen, sich an die Grundrechte zu halten. Zum anderen verlangen wir Auskünfte darüber, welche weiteren Fälle dieser Art es außerdem gibt und dass diese Ermittlungen sofort eingestellt werden. Sämtliche durch Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen und Computer müssen sofort zurückerstattet werden und die so gesammelten Erkenntnisse dem Schredder überantwortet werden. Denn diese sind illegal erlangt worden. Es kann nicht sein, dass Sozialabgaben und Steuern zahlende Unternehmen noch länger kriminalisiert und schikaniert werden, nur weil diese über keinen Meisterbrief verfügen.“
Weitere Informationen zum vorliegenden Fall und allgemeines zur selbständigen Handwerksausübung ohne Meisterbrief unter : www.buhev.de