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Für Handwerker bringt Europa eine erhebliche Inländerdiskriminierung - mit dramatischen Folgen

05.06.200913:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Für Handwerker bringt Europa eine erhebliche Inländerdiskriminierung - mit dramatischen Folgen

(openPR) Verden, 05.06.2009 Gestern hat das Ordnungsamt der Stadt Rheine eine Hausdurchsuchung bei einer Friseurin ohne Meisterbrief durchgeführt. Der Vorwurf lautet: Sie habe ohne Eintragung in die Handwerksrolle gearbeitet. Friseure aus anderen EU-Staaten dürfen hier ihre Leistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle und ohne einen Meistertitel anbieten und werden mit Sicherheit keinen ungebetenen Besuch vom Ordnungsamt bekommen.


Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot und konterkariert die Behauptungen der Europapolitiker, die zur Zeit die europäische Einigung wie sauer Bier preisen. In der Realität führt die EU zu Grundrechtsverletzungen für die keiner zuständig sein will. Während die Eu-Politiker behaupten, dies sei ein nationales Problem, reden sich die in Deutschland hierfür Verantwortlichen damit raus, dass es sie nichts angehe, was in der EU beschlossen werde. Sie müssten nur die Bestimmungen aus der EU umsetzen und diese erlauben eine Inländerdiskriminierrung.
Was war passiert?
Anders als die Mehrzahl der selbstständigen Friseure in Deutschland hat die junge Unternehmerin keinen Salon und nennt auch keinen Meistertitel ihr Eigen, sondern arbeitet im „traditionellen Reisegewerbe“, gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GewO). Sie besucht also Ihre Kunden zu Hause und fragt dort um einen Auftrag nach. Diese Regelung wurde für Frisöre 2004 extra neu in die GewO aufgenommen. Seitdem wehren sich die Handwerkskammern (HWKs) regelmäßig dagegen insbesondere auch die hier involvierte HWK Münster (siehe auch „ARD Plusminus“ vom 24. April 2007).

In der Region hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 einem Zimmermann bescheinigt, dass die Durchsuchung seiner Wohnung ein Grundrechtsverstoß war (BvR 449/02), Zitat: „Ist im Rahmen der Ermittlungstätigkeit noch unklar, ob überhaupt eine Ordnungswidrigkeit gegeben ist oder ob es sich um die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Ausübung der Berufsfreiheit handelt, so gebietet der insofern schwache Anfangsverdacht eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung.“

Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass diese strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war und wiederholten entsprechende Entscheidungen zu Hausdurchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief damals noch 20mal, ohne dass sich bis heute etwas an der Praxis der Behörden etwas änderte. Das zeigt ja gerade die heutige Durchsuchung.

Auch ist es ein Skandal, dass die gestrige Hausdurchsuchung in demselben Bezirk stattfand, wie die o.g. Durchsuchung des Bauhandwerkers Hier wurde es unterlassen alle Behördenmitarbeiter über die hohen verfassungsmäßigen Anforderungen in Ermittlungsverfahren gegen erwerbstätige Handwerker zu informieren . Das ist eine Nachlässigkeit die eigentlich ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen müsste

Oliver Steinkamp ,Vorstandsmitglied des BUH e.V. erklärt: „Übrig bleibt der Bürger der beide Nachteile hat: Einerseits den eigenen Arbeitsplatzverlust aufgrund der leichteren Marktzugangsmöglichkeiten für Handwerker aus anderen EU-Staaten. Auf der anderen Seite bleibt ihm aber regelmäßig die Möglichkeit verwehrt, der eigenen Arbeitslosigkeit durch einen eigenen Marktauftritt zu entfliehen. Das bleibt den zum Teil schlechter ausgebildeten Anbietern aus anderen EU-Staaten vorbehalten.“

Die Politik will gewählt werden mit dem Versprechen sich für eine Belebung der Wirtschaft, für Bürokratieabbau, Existenzförderung und moderne Dienstleistungen in der Euro-Zone einzusetzen. An ihren Taten ist das nicht erkennbar.

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