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Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen

13.06.201714:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen

(openPR) Versender im EU-Ausland haben aktuell Wettbewerbsvorteile

Berlin, 13. Juni 2017. Seit Oktober vergangenen Jahres ist es Versandapotheken aus dem Aus-land erlaubt, Boni auf verschreibungspflichtige Arzneien zu geben. Deutschen Apotheken bleibt das wegen der nationalen Arzneimittelpreisverordnung untersagt. Es liegt eine Inländerdiskrimi-nierung vor. „Diese Situation sollte möglichst rasch politisch entschärft werden“, sagt Udo Son-nenberg, Geschäftsführer des BVDVA. „Alle Apotheken in Deutschland haben seit rund neun Monaten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren europäischen Kollegen. Das kann nicht sein. Ein Lösungsweg wäre, eine Höchstpreisverordnung, die 2006 schon einmal als Gesetzent-wurf im Parlament eingebracht wurde, für RX-Arzneien einzuführen und damit einen stärkeren Wettbewerb zwischen Apotheken um das beste Serviceangebot zu ermöglichen,“ so Sonnen-berg weiter.

Dem deutschen Gesundheitswesen ist zu wünschen, dass die Politik nach den Bundestagswah-len schnell handelt und die Inländerdiskriminierung mit einer neuen Arzneimittelpreisgestaltung beseitigt. Es besteht sonst die Gefahr, dass deutsche Apotheken Filialen im EU-Ausland eröff-nen. Das würde perspektivisch mehrere tausend Arbeitsplätze in Deutschland gefährden.

Versandapotheken sind etablierter Teil der Versorgung und müssen es bleiben

Die Digitalisierung, bei der Versandapotheken Treiber sind, eine alternde und stärker auf Arz-neimittel angewiesenen Gesellschaft, der Kostendruck im Gesundheitswesen und Patienten, die sich in über einem Jahrzehnt mit Versandapotheken schon an den Komfort gewöhnt haben, sprechen für den Arzneiversand. „Die Gesundheitsversorgung wird sich weiter modernisieren und Versandapotheken sind fester Bestandteil dieser Entwicklung. Es ist Zeit, die aktuell herr-schende Inländerdiskriminierung zu beseitigen – am besten umgehend nach der Wahl mit einer Höchstpreisverordnung“, sagt der BVDVA-Geschäftsführer.

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