(openPR) Die Arzneimittelversorgung in Deutschland braucht Wettbewerbsgleichheit
Berlin, 4. September 2018. In Deutschland herrscht seit fast zwei Jahren eine Wettbewerbsverzerrung beim Arzneimittelversand. Im Oktober 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof (EUGH), dass Versandapotheken außerhalb Deutschlands Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente geben dürfen und setzte damit die deutsche Arzneimittelpreisverordnung als Festpreissystem faktisch außer Kraft. Deutsche Versandapotheken sind dennoch weiter an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden und dürfen keine Boni gewähren. Diese Inländerdiskriminierung, darf nicht Teil der bundesdeutschen Wirtschaftspolitik sein.
„Seit dem Urteil wandern reihenweise Kunden deutscher Versandapotheken ins Ausland ab“, sagt Christian Buse, Vorstand des BVDVA und Apotheker. „Die mühsam aufgebauten Strukturen der deutschen Versandapotheken drohen damit zu zerbrechen.“ Dadurch würden auch Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen verloren gehen und für die Digitalisierung des Gesundheitswesens wertvolles Know-how abwandern beziehungsweise ganz verschwinden. Die Arzneimittelversorgung per Versand würde vom Ausland aus gesteuert – ähnlich wie im Handel, wo allein Amazon schon rund ein Drittel Marktanteil in Deutschland hat. Das könne aus BVDVA-Sicht politisch so nicht gewollt sein.
Gleich lange Spieße
Kunden, die einmal zu einem ausländischen Arzneimittelversand abgewandert sind, kann man kaum noch zurückgewinnen. Der Boden, den deutsche Versandapotheken derzeit verlieren, lässt sich kaum wieder gut machen. „Die Politik sollte schnellstens für gleich lange Spieße sorgen – für vor Ort-Apotheken und Versandapotheken, egal woher sie kommen. Sonst bedeutet das ganz klar eine nachhaltige Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland,“ betont Buse.












