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18 Monate EUGH-Urteil – Zeit zum Handeln!

19.04.201811:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: 18 Monate EUGH-Urteil – Zeit zum Handeln!

(openPR) Am 19. Oktober 2016, also heute exakt vor eineinhalb Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) die deutsche Arzneimittelpreisverordnung für nicht europarechtskonform erklärt. Seitdem ist sie faktisch außer Kraft und die deutsche Politik schaut zu.

Berlin, 19. April 2018. Deutschen Versandapotheken bleibt verwehrt, was internationale Kollegen dürfen: Kunden auch über wettbewerbliche Elemente ansprechen und binden.

Unmittelbar nach dem EUGH-Urteil hat der BVDVA Vorschläge unterbreitet, wie sich eine Höchstpreisverordnung, die bereits 2006 schon beinahe Gesetzeskraft erlangt hätte, abfedern ließe: Mit der Ausweitung des bestehenden Nacht- und Notdienstfonds zu einem echten Strukturfonds.

BVDVA fordert die Politik auf, nun endlich zu handeln.

„Kein Unternehmer kann dauerhaft eine Wettbewerbssituation unter eklatant ungleichen Bedingungen aushalten“, sagt der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. „Die deutschen Versandapotheken brauchen nach 18 Monaten des Zuschauens endlich eine rechtssichere Lösung. Wer es mit einem digitalen Gesundheitswesen ernst meint, kann auf der anderen Seite kein anachronistisches Verbot fordern. Das wäre aus unserer Sicht zudem weder verfassungs- noch europarechtskonform. Folglich muss es eine Lösung geben, die das System aus sich selbst heraus trägt“, so Buse.

Der Arzneimittelversand ist nach über 14 Jahren aus Deutschland nicht mehr wegzudenken, heißt es beim Verband weiter. Chronisch kranke Patienten, Patienten mit Spezialmedikation, Patienten in sehr entlegenen Regionen, wo auch keine medizinische Versorgung vor Ort ist – sie alle seien auf den Arzneiversand angewiesen. Für über 10 Millionen Kunden insgesamt ist der Versand mit Medikamenten Teil des Alltags. Das könne politisch nicht unbeantwortet bleiben.

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