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ZVDH zahlt 8500,- € Vertragsstrafe an reisegewerbetreibenden Dachdecker aus Bremen

Bild: ZVDH zahlt 8500,- € Vertragsstrafe an reisegewerbetreibenden Dachdecker aus Bremen

(openPR) Bremen. Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat am 1. August 2018 vor dem Bremer Landgericht alle ihm vorgeworfenen Verstöße eingeräumt und einen Vergleich mit einem Bremer Dachdecker geschlossen. ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx hatte Reisegewerbetreibende in einem Interview - trotz einer entsprechenden Unterlassungserklärung - weiterhin pauschal mit Betrügern gleichgesetzt und eine europaweit verschickte Resolution auf verbandsnahen Internetseiten nicht unterbunden. Darin wurden Reisegewerbetreibende zudem für Schäden in Millionenhöhe verantwortlich gemacht. Der ZVDH erkannte jetzt widerspruchslos an, dass er drei Mal grob gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat, die er 2016 gegenüber dem Kläger abgegeben hatte.
Der Bremer Dachdecker Lutz Newiger begrüßte das Ergebnis: „Es freut mich, dass der Richter von Anfang an unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass der ZVDH klare Verstöße begangen hat. Es ärgert mich, dass der ZVDH sich außergerichtlichen Einigungsversuchen immer verweigert und vor allem an seinen Positionen – gegenüber seinen Mitgliedsverbänden und in der Öffentlichkeit – letztlich weiterhin festhält.“

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