(openPR) Arbeitskampf - Streikrecht
Nach einem aktuellen Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind die Gewerkschaften befugt, zu Streiks aufzurufen, wenn hierdurch Nachteile aus einer Betriebsänderung vermindert werden sollen.
Nach dem Urteil sind typische Sozialplaninhalte wie Abfindungen tariflich regelbare Angelegenheiten, was zur Folge hat, dass immer dann, wenn der Arbeitgeber zum Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrags nicht bereit ist, gestreikt werden darf.
Arbeitsrecht - Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall hat der Arbeitgeber regelmäßig in den ersten sechs Wochen das Entgelt des Arbeitnehmers fortzuzahlen. Erkrankt der Arbeitnehmer später an einer anderen Krankheit, beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum für den Arbeitgeber erneut.
Was für den Fall gilt, dass der Arbeitnehmer im Zeitraum seiner ersten Krankschreibung während der ersten sechs Wochen an einer neuen, anderen Krankheit erkrankt, hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Az. 3 SA 585/06 entschieden. Nach diesem Urteil endet der Zeitraum der Entgeltfortzahlung für den Arbeitgeber auch dann mit Ablauf der ersten sechs Wochen.
Vertragsrecht - Kfz-Rückgabe bei geringem Mangel
Zum Az. 2-27 O 30/04 hat sich das Landgericht Frankfurt mit kleinen Mängeln an einem Neuwagen beschäftigt. Der gekaufte BMW hatte Aussetzer im dritten und vierten Gang, was schließlich auch durch Sachverständigen-Gutachten nachgewiesen wurde.
Da allerdings der Vertragshändler den Mangel als lapidar abtat, ihn zusätzlich auf die Fahrweise des Käufers zurückführte, wurde der gerichtliche Instanzenweg beschritten. Es fand sich ein höchst banaler Fehler, und nach Auswechseln zweier Zündkerzen und Kerzenstecker fuhr der BMW so, wie man es von Anfang an hätte erwarten dürfen.
Dennoch musste der Händler den Wagen zurück nehmen, da, so das Urteil, die Werkstatt nicht ernsthaft daran gedacht habe, dem Käufer zu helfen. Das LG Frankfurt führt wörtlich aus "Nicht nur für einen forschen BMW-Fahrer seien deutliche Aussetzer eine Zumutung."
Das Team von RECHTLEGAL hofft daher, dass auch bei weniger sportlichen Autos dieses Urteil greift.
Primärenergie - Gesetzliche Kostenkontrolle
Durch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll das Bundeskartellamt mehr Befugnisse erhalten, gegen Anbieter von Strom und Gas vorzugehen, die die Preise unangemessen hoch ansetzen.
Ziel ist eine Orientierung an den tatsächlichen Produktionskosten und hierdurch eine Preis-Kosten-Kontrolle der den Markt beherrschenden Versorger. Die Konzerne müssen dem Kartellamt ihre Kosten und ihre Kalkulation offen legen.
Dass die Strombranche hiergegen protestiert, war vorhersehbar.
Andererseits besteht nicht unerheblicher Druck seitens der EU-Kommission. Der EU-Energiekommissar Andris Piebalgs droht sogar mit dem Entzug der Leitungsnetze, um den Wettbewerb zu erhöhen, eine Ansicht, die allerdings in Expertenkreisen nicht als mehrheitsfähig gilt.
Kaufrecht - Verfall von Geschenk-Gutscheinen
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil des Landgerichts München I zum Az. 12 O 22084/06 ist Amazon.de untersagt worden, Geschenk-Gutscheine auf ein Jahr zu befristen und danach verfallen zu lassen.
Da solche Gutscheine regelmäßig erst nach drei Jahren ungültig werden, ist die von Amazon.de gewählte Abweichung unangemessen, daher - so die Münchener Richter - unzulässig.
Steuerberater - Fachberatertitel
Künftig können Steuerberater mit einem Fachberatertitel auf ihre Spezialisierung aufmerksam machen, der von den Steuerberaterkammern verliehen wird. Zunächst werden die Gebiete "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchssteuern" vergeben.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













