openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zweites Kassengesetz bringt neue Kassenregeln

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 20. Oktober 2026. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Zweites Kassengesetz beschlossen, mit dem Kassenaufzeichnungen weiter digitalisiert und Manipulationsrisiken verringert werden sollen. Für Unternehmen mit Bargeschäften können sich ab 2028 neue Pflichten bei Belegen, elektronischen Kassensystemen und der Aufbewahrung von Unterlagen ergeben.

Der Regierungsentwurf trägt den Titel „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“. Er wurde am 23. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat am 9. Oktober 2026 als Drucksache 585/26 zugeleitet. Das Vorhaben wurde als besonders eilbedürftig eingestuft, sodass die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates verkürzt wurde. Nach dem vorgesehenen Zeitplan soll das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 beendet werden.

Digitale Belege sollen Papierbons als Regelfall ablösen

Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Belegausgabe an Kundinnen und Kunden. Ab 2028 soll die bisherige Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs wegfallen und durch eine elektronische Bereitstellung ersetzt werden. Möglich sein sollen nach den vorliegenden Angaben etwa QR-Codes, Download-Links oder die Bereitstellung in einem Kundenkonto. Eine Pflicht der Kundinnen und Kunden, einen digitalen Beleg tatsächlich anzunehmen, ist im Entwurf nicht vorgesehen.

Ein Papierbeleg soll jedoch weiterhin ausgestellt werden müssen, wenn Kundinnen oder Kunden dies verlangen. Die Bundesregierung verbindet mit der Umstellung eine Entlastung von Bürokratie- und Sachaufwand. Verbände weisen zugleich darauf hin, dass die Belegpflicht nicht ersatzlos entfällt, sondern in eine Pflicht zur elektronischen Bereitstellung übergeht. Offene technische Fragen werden unter anderem im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der DSFinV-K gesehen.

Kassenpflicht für umsatzstärkere Betriebe geplant

Der Entwurf sieht außerdem vor, in § 146b AO eine Kassenpflicht für Betriebe mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro einzuführen. Offene Ladenkassen sollen in diesem Bereich durch elektronische Aufzeichnungssysteme ersetzt werden. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums können offene Ladenkassen Missbrauch erleichtern, weil Umsätze nicht immer vollständig oder nur handschriftlich erfasst werden. Bundesweit sollen nach den veröffentlichten Angaben noch etwa 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz sein.

Die Kassenpflicht soll grundsätzlich ab dem 1. Juli des Jahres gelten, das auf die Überschreitung der Umsatzgrenze folgt. Wird die Grenze bereits im Jahr 2026 überschritten, soll die Pflicht nach ergänzenden Angaben ab dem 1. Januar 2028 greifen. Das Überschreiten der Umsatzgrenze soll dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kassenpflicht mitgeteilt werden. Ausgenommen sein sollen Steuerpflichtige, die zwar Barzahlungen annehmen, deren Barumsatz im Kalenderjahr aber unter 12.000 Euro liegt.

  • Belege: elektronische Bereitstellung als Regelfall ab 2028, Papierbeleg auf Verlangen.
  • Kassen: elektronische Aufzeichnungssysteme bei mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz.
  • Ausnahmen: vorgesehene Befreiung bei Barumsätzen unter 12.000 Euro im Kalenderjahr.
  • Aufbewahrung: geplante digitale Aufbewahrung bestimmter Abschlüsse und Eröffnungsbilanzen.

Weitere Vorgaben und Bedeutung für Betroffene

Neben der Kassenpflicht enthält der Entwurf neue Sanktionsregelungen. Geplant ist ein eigener Steuerstraftatbestand für den Einsatz und das Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme. Zudem sollen neue Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen werden, etwa bei fehlender Belegbereitstellung oder bei unzulässiger Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit technischer Sicherheitseinrichtung. Finanzbehörden sollen bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen im Zusammenhang mit elektronischen Aufzeichnungssystemen künftig selbst ermitteln dürfen.

Der Entwurf erfasst auch Bereiche außerhalb klassischer Kassenvorgänge. Für Mietwagen und Fahrzeuge im gebündelten Bedarfsverkehr ist ab 2029 eine steuerliche Pflicht zum Einsatz eines Wegstreckenzählers mit digitaler Schnittstelle zur Anbindung an eine technische Sicherheitseinrichtung vorgesehen. Zudem sollen § 257 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 147 Abs. 2 AO geändert werden. Dadurch könnten Abschlüsse und Eröffnungsbilanzen künftig unter bestimmten Voraussetzungen digital aufbewahrt werden.

„Für Unternehmen mit Bargeschäften ist der Entwurf ein deutlicher Hinweis, ihre bestehenden Kassenprozesse und technischen Systeme frühzeitig zu überprüfen“, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Investoren sollten bei betroffenen Geschäftsmodellen berücksichtigen, dass Umstellungskosten, Dokumentationspflichten und mögliche Sanktionen die steuerliche Risikolage beeinflussen können.“

Betroffen sind insbesondere Handel, Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe und weitere Bereiche mit relevanten Barumsätzen. Da das parlamentarische Verfahren noch läuft, kann sich der Inhalt des Entwurfs noch ändern. Unternehmen sollten daher den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und klären, ob offene Ladenkassen, Belegprozesse oder Aufbewahrungsstrukturen angepasst werden müssen. MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht zu nationalen und internationalen Sachverhalten.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/zweites-kassengesetz-digitale-belege-und-kassenpflicht/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1327560
 141

Pressebericht „Zweites Kassengesetz bringt neue Kassenregeln“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: EuGH stärkt Güterrecht bei Immobilienkonflikten
EuGH stärkt Güterrecht bei Immobilienkonflikten
Köln, 28. Oktober 2026 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Immobilienkonflikten ehemaliger Ehegatten präzisiert. Eine nach der Scheidung verlangte Auseinandersetzung von Miteigentum kann zum ehelichen Güterrecht gehören, obwohl die Ehe im Güterstand der Gütertrennung geführt wurde. Gemeinsame Immobilie trotz vereinbarter Gütertrennung Der Entscheidung lag ein Streit zwischen geschiedenen Ehegatten zugrunde, die während ihrer Ehe gemeinsam eine Immobilie in Paris erworben hatten. Beide hie…
Bild: BFH zieht Grenzen für steuerliche Billigkeit
BFH zieht Grenzen für steuerliche Billigkeit
Köln, 28. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof begrenzt die Möglichkeit, hohe nicht verrechenbare Verluste über eine abweichende Steuerfestsetzung auszugleichen. Parallel anhängige Verfahren könnten das Verhältnis zwischen Verlustverrechnung, Leistungsfähigkeit und Existenzminimum weiter klären. Gesetzlich gewollte Belastung schließt Korrektur aus Der BFH hat mit Urteil vom 3. März 2026 – IX R 18/23 entschieden, dass die Einkommensteuer im betreffenden Fall nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen herabzusetzen war. § 163 Abs. 1 AO ermöglicht n…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Drohen Taxis ohne Fiskaltaxameter Steuerschätzung und Lizenzentzug?
Drohen Taxis ohne Fiskaltaxameter Steuerschätzung und Lizenzentzug?
… ein ordnungsgemäßes Kassenbuch übertragen werde. b) Neuerungen ab 2017 Am 28.12.2017 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen - kurz: Kassengesetz - in Kraft getreten. Damit wurde die Einzelaufzeichnungspflicht auf die Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme in die Abgabenordnung (AO) erweitert. Die Pflicht zur …
Gastro-MIS bietet als erste zertifizierte Swissbit TSE-Module in Deutschland an
Gastro-MIS bietet als erste zertifizierte Swissbit TSE-Module in Deutschland an
… sind damit Vorreiter im deutschen Markt für die fristgerechte Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der verschärften Anforderungen des § 146a AO (Kassengesetz), die seit 01.01.2020 für den Einsatz elektronischer Kassensysteme verbindlich gelten. Für die Fiskalisierung in Deutschland hat Swissbit eine steckbare und damit schnell integrierbare …
Bild: Das Kassengesetz macht ernst - jetzt rechtzeitig absichern!Bild: Das Kassengesetz macht ernst - jetzt rechtzeitig absichern!
Das Kassengesetz macht ernst - jetzt rechtzeitig absichern!
… und ein neues Fiskalexportformat, das sogenannte DSFinV-K vorgesehen. Als Übergangsfrist gilt noch bis 30. September 2020 eine sog. Nichtbeanstandungsregelung. Ab 1. Oktober 2020 ist dann das “Kassengesetz scharf”. Einige Bundesländer (BY, BW, HH, HE, NI, NW, SL, SN, SH) gewähren aber einen Aufschub der Nichtbeanstandung bis 31. März 2021, wenn eine …
Fristverlängerung für Registrierkassen kommt
Fristverlängerung für Registrierkassen kommt
Durch das sog. Kassengesetz wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft: Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Allerdings werden die technischen Systeme voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Jahres noch nicht flächendeckend am Markt …
Traditioneller Neujahrsempfang 2017 am 14. Januar 2017 im „Hotel Excelsior“, Köln
Traditioneller Neujahrsempfang 2017 am 14. Januar 2017 im „Hotel Excelsior“, Köln
… Präsident berichtete, „Bewegung in diverse Gesetzesvorhaben: in das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das Kassengesetz, das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Berufsgeheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung und aktuell die Überlegungen …
Bild: Rechtssicherer Betrieb von Kassensystemen: SimplyDelivery TSE-zertifiziert mit dem Partner Deutsche Fiskal
Rechtssicherer Betrieb von Kassensystemen: SimplyDelivery TSE-zertifiziert mit dem Partner Deutsche Fiskal
… SimplyDelivery bietet seinen Kunden einen rechtssicheren Betrieb des Kassensystems mit automatisierter Installation der Cloud-TSE vom Partner Deutsche Fiskal. Nach dem Kassengesetz besteht für Unternehmer die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. Kassen) durch eine zertifizierte manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. …
Bild: Kasse Speedy erfüllt alle Anforderungen des Kassengesetzes
Kasse Speedy erfüllt alle Anforderungen des Kassengesetzes
Kassensystem unterstützt zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (kurz: Kassengesetz) vom 22.12.2016 soll Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungssystemen bzw. Registrierkassen verhindern. Ab dem Jahr 2020 sieht eine weitere technische Verordnung …
Bild: Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
… zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten. Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen wurden mit dem Kassengesetz verpflichtet, diese ab 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Außerdem müssen die Betriebe die Anschaffung oder Außerbetriebnahme von …
Bild: Ein "phantastisches" Programm zum Jubiläumskongress!
Ein "phantastisches" Programm zum Jubiläumskongress!
… ein sensationelles Programm in einer speziellen Location anbieten können. Top aktuelle Themen werden den Kongress-Teilnehmern in diesem Jahr präsentiert. Da bereits zum 01.01.2017 das neue Kassengesetz in Kraft tritt, möchte der BfB seinen Kongress-Teilnehmern die Gelegenheit bieten, sich durch den Vortrag "GoBD - Das 'neue Kassengesetz' kommt - mit …
Sie lesen gerade: Zweites Kassengesetz bringt neue Kassenregeln