openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Details zu den Kassenvorschriften ab 2020

Bild: Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Marcel Radke, Steuerberater und Partner bei WW+KN
Marcel Radke, Steuerberater und Partner bei WW+KN

(openPR) Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.

Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen oder Kassensystemen wurden mit dem Kassengesetz verpflichtet, diese ab 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Außerdem müssen die Betriebe die Anschaffung oder Außerbetriebnahme von Kassen an das Finanzamt melden sowie weitere neue Vorgaben zur Kassenführung beachten.



„Das Bundesfinanzministerium hat im Sommer endlich die lange erwarteten Detailregelungen zu der Gesetzesänderung veröffentlicht. Damit können die Kassenhersteller ihre Geräte vorbereiten, auch wenn für eine rechtzeitige Umstellung kaum noch Zeit bleibt. Immerhin eine gute Nachricht gibt es: Das Gesetz enthält keine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme. Damit können beispielsweise auf Wochenmärkten, Festen, in Hofläden und dergleichen weiterhin manuelle Aufzeichnungen geführt werden“, erläutert Marcel Radke, Steuerberater und Partner bei WW+KN.

Aufzeichnungssysteme: Die neuen Vorgaben gelten für elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion. Das ist bei einem Gerät dann der Fall, wenn es der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen kann. Dazu zählen auch elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Geldkarte, virtuelle Konten, Bonuspunktesysteme etc.) sowie Gutscheine, Guthabenkarten und dergleichen. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit des verwalteten Bargeldbestandes (z. B. Kassenlade) ist nicht erforderlich. Reine Buchhaltungssysteme gelten also nicht als Aufzeichnungssysteme im Sinne des Kassengesetzes.

Sicherheitseinrichtung: Ab dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassen und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte tSE verfügen, die die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der erfassten Geschäftsvorfälle gewährleistet. Dabei können miteinander verbundene Geräte auch gemeinsam dieselbe tSE nutzen. Die tSE muss nicht nur alle Geschäftsvorfälle im Kassensystem manipulationssicher protokollieren, sondern auch andere Vorgänge (Trainingsbuchungen, Sofort-Stornos, Abbrüche etc.). Ist die Kasse nicht nachrüstbar, genügt aber den bisherigen Vorgaben und wurde zwischen 2010 und 2019 angeschafft, darf sie bis Ende 2022 weiter verwendet werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.

Ausfall: Fällt eine tSE aus, dann sind Ausfallzeiten und -grund zu dokumentieren. Das kann auch automatisiert durch das Kassensystem erfolgen. Kann das System ohne die tSE weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein. Betrifft der Ausfall nur die tSE, kann das Kassensystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt werden. Der Unternehmer muss jedoch unverzüglich die Ausfallursache beheben oder Maßnahmen zu deren Beseitigung treffen. Die Belegausgabepflicht bleibt auch während des Ausfalls bestehen und entfällt lediglich bei einem vollständigen Ausfall des Kassensystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Fällt nur die Druck- oder Übertragungseinheit für den Beleg aus, muss das Kassensystem weiterhin genutzt werden.

Belegausgabepflicht: Wer Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Kassensystem erfasst, muss ab 2020 zwingend einen Beleg für den Kunden ausstellen. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Die Belegausgabepflicht gilt jedoch nur für Geschäftsvorfälle, an denen ein Dritter beteiligt ist. Entnahmen, Einlagen und dergleichen sind also nicht betroffen. Die Belegausgabe muss unmittelbar nach Abschluss des Vorgangs erfolgen.

Belegumfang: Die Mindestangaben auf einem Beleg sind unabhängig von den umsatzsteuerlichen Vorgaben an eine Rechnung geregelt. Ist die Erstellung einer Rechnung nicht erforderlich, muss dennoch ein Beleg erstellt werden, der mindestens folgende Angaben enthält: Vollständiger Namen und Anschrift des Unternehmers, Belegdatum und Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der –beendigung, Menge und Art der verkauften Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Dienstleistung, das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe sowie der Umsatzsteuersatz oder ein Hinweis auf eine anzuwendende Umsatzsteuerbefreiung, der Betrag je Zahlungsart und schließlich noch die Transaktionsnummer, den Signaturzähler, den Prüfwert sowie die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls.

Elektronische Belege: Für eine elektronische Bereitstellung des Beleges ist die Zustimmung des Kunden erforderlich. Unabhängig von der Entgegennahme durch den Kunden ist der elektronische Beleg in jedem Fall zu erstellen. Die Sichtbarmachung eines Beleges auf einem Bildschirm des Verkäufers (Kassendisplay etc.) allein reicht jedoch nicht aus. Der Beleg muss in einem standardisierten Dateiformat (JPG, PNG, PDF etc.) bereitgestellt werden, sodass Abruf und Anzeige beim Kunden mit einer kostenlosen Standardsoftware möglich sind.
Papierbelege: Bei der Ausgabe von Papierbelegen reicht das Angebot zur Entgegennahme an den Kunden aus, wenn zuvor der Beleg erstellt und ausgedruckt wurde. Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den Kunden oder zur Aufbewahrung nicht entgegengenommener Papierbelege gibt es nicht.

Befreiung: Bei Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen an eine große Zahl nicht bekannter Personen ist auf Antrag und mit Zustimmung des Finanzamts eine Befreiung von der Belegausgabepflicht möglich. Die Befreiung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn mit der Pflicht eine sachliche oder persönliche Härte für den Betrieb verbunden ist. Die entstehenden Kosten sind allein keine sachliche Härte. Die Gewährung der Befreiung entbindet den Unternehmer auch nicht vom Anspruch des Kunden auf die Ausstellung einer Quittung.

Aufbewahrung: Die von der tSE erstellten Daten können zwar vom Kassensystem in ein Archivsystem übertragen und in der Kasse gelöscht werden. In diesem Fall müssen die Daten aber mitsamt Protokollierungsdaten der Archivierung weiterhin vollständig erhalten bleiben und während der Aufbewahrungsfrist in der vorgeschriebenen Form exportierbar sein. Bei einer Betriebsprüfung müssen die Daten zur Verfügung gestellt werden.

Meldepflicht: Wer elektronische Kassen oder Aufzeichnungssysteme einsetzt, muss dem Finanzamt jede Anschaffung oder Außerbetriebnahme melden. Darunter fallen auch Zerstörung oder Verlust einer Kasse. Der Inhalt der Meldung umfasst neben Name und Steuernummer des Unternehmens sowie dem Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme auch Angaben zur Art der tSE sowie zu Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme und deren Seriennummer(n). Außerdem müssen die Kassen in der Meldung eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet werden, wenn das Unternehmen über mehrere Betriebsstätten verfügt, und für jede Betriebsstätte ist eine separate Meldung erforderlich. Diese Angaben nutzen die Finanzämter unter anderem bei der Fallauswahl für Außenprüfungen.

Meldefrist: Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder Außerbetriebnahme auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erfolgen und für vor 2020 angeschaffte Kassensysteme eigentlich bis zum 31. Januar 2020 nachgeholt werden. Bisher hat die Finanzverwaltung den Vordruck allerdings noch nicht veröffentlicht und arbeitet gleichzeitig an einem elektronischen Meldeverfahren. Bis dieses verfügbar ist, will die Finanzverwaltung den Unternehmen daher Aufschub bei der Meldepflicht gewähren.

Sanktionen: Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, auch wenn kein steuerlicher Schaden entstanden ist. Ausgenommen von diesen drakonischen Strafen sind lediglich Verstöße gegen die Mitteilungspflicht und die Belegausgabepflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Finanzamt bei Verstößen gegen diese beiden Pflichten nicht andere Sanktionen ergreifen könnte.

Wer ab 2020 noch eine Kasse verwendet, die nicht den aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung genügt, riskiert bei einer Betriebsprüfung Hinzuschätzungen und weiteren Ärger. Noch bleibt Zeit für eine Umstellung. Bei einer Neuanschaffung sollten die neuen Vorgaben explizit berücksichtigt werden – entweder indem gezielt die darin vorgesehene Übergangsfrist für nicht nachrüstbare Kassen ausgereizt wird oder gleich eine Kasse angeschafft wird, die die Vorgaben erfüllt oder sich nachrüsten lässt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1068657
 708

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Details zu den Kassenvorschriften ab 2020“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN - Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Förderung von Forschung und EntwicklungBild: Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. „Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nic…
Bild: Umsatzsteuer bei Miet- und LeasingverträgenBild: Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt. Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. „Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt“, erklärt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bestseller in aktueller Neuauflage: Baudetail-Atlas Hochbau von WEKA MEDIABild: Bestseller in aktueller Neuauflage: Baudetail-Atlas Hochbau von WEKA MEDIA
Bestseller in aktueller Neuauflage: Baudetail-Atlas Hochbau von WEKA MEDIA
Details von Bauteilen und Anschlüssen müssen auf dem aktuellen Stand der Technik geplant und ausgeführt werden. Die EnEV ab 2016, DIN-EN-Normen und Eurocodes sind in der jeweils neuesten Fassung eingearbeitet. Hier bietet der neue Baudetail-Atlas Hochbau Architekten und Ingenieuren eine wichtige Hilfe. Durch ausführliche und aktuelle Informationen aus …
Bild: 15 Minuten mit Gedächtnisweltmeister Markus Hofmann im WebinarBild: 15 Minuten mit Gedächtnisweltmeister Markus Hofmann im Webinar
15 Minuten mit Gedächtnisweltmeister Markus Hofmann im Webinar
… Gedächtnis brillieren. Das kostenlose Webinar findet freitags um 11.00 Uhr statt. Schon jetzt ist eine Anmeldung möglich unter http://www.erfolgx.de/Webinar/details/In-jedem-Kopf-steckt-ein-Superhirn. „Es ist nur eine Frage der Technik“, sagt Markus Hofmann, einer der gefragtesten Gedächtnisexperten Europas. Mit großem Unterhaltungswert vermittelt er …
Bild: Illuminierbare MotorradgriffendenBild: Illuminierbare Motorradgriffenden
Illuminierbare Motorradgriffenden
… Kombination aus dem ABM-Motorradgriff sGrip und dem Lenkerendenblinker von motoGadget lassen sich die Enden der Motorradgriffe interessant und effektiv illuminieren.Details ABM-Griffe sGrip: - Verschiedene Gasaufnahmen im Lieferumfang enthalten - Farbauswahl - Preis / Paar: EUR 69,90 Details Lenkerendenblinker motoGadget m-Blaze-Disc: - in Schwarz - …
IMHA Immobilienmakler Hannover
IMHA Immobilienmakler Hannover
… in den beliebtesten Stadtteilen der Hauptstadt. In diesem Portal sind nicht nur alle interessanten Leistungen beschrieben, sondern auch viele attraktive Angebote mit allen Details genau dokumentiert. Profitieren Sie vom Know-how der besten Anbieter und überzeugen Sie sich von der Kompetenz der Spezialisten. In Zusammenarbeit mit Ihrem Immobilienmakler …
Bild: Presseberichte über Sexleben eines prominenten AngeklagtenBild: Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten
Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Presse nicht ohne Weiteres Details verbreiten dürfe, die in einem Strafverfahren im Rahmen der öffentlichen Verhandlung zu Tage getreten sind. Hintergrund der Entscheidung war die Zivil-Klage eines Moderators gegen die Presse, die über Details aus dem Sexleben des in einem Strafverfahren angeklagten …
Bild: Retail 2024: Tax Compliance Management und KassenSichV in SAP®Bild: Retail 2024: Tax Compliance Management und KassenSichV in SAP®
Retail 2024: Tax Compliance Management und KassenSichV in SAP®
… Einblicke in die Prüfbarkeit von Kassendaten und die Wichtigkeit einer adäquaten Verfahrensdokumentation.„Viele Unternehmen befinden sich metaphorisch in einem Brunnen, was die Einhaltung der Kassenvorschriften angeht. Mit unserem Whitepaper möchten wir eine Leiter anbieten, die dabei hilft, sich aus diesem Brunnen zu befreien und mit Zuversicht in die …
Bild: HVC Capacitor: 1:1 Austauschtypen für Hochvolt-Doorknob Kondensatoren alternativ zu Vishay, TDK, AVX, MurataBild: HVC Capacitor: 1:1 Austauschtypen für Hochvolt-Doorknob Kondensatoren alternativ zu Vishay, TDK, AVX, Murata
HVC Capacitor: 1:1 Austauschtypen für Hochvolt-Doorknob Kondensatoren alternativ zu Vishay, TDK, AVX, Murata
… um. Interessierte Kunden können hier mehr Details überprüfen: - https://www.hv-caps.com/HV-Screw-Terminal-Capacitor/hv-screw-terminal-capacitor_3344.html (https://www.hv-caps.com/HV-Screw-Terminal-Capacitor/hv-screw-terminal-capacitor_3344.html)  - https://www.hv-caps.com/products/HVC-Capacitor-Screw-Terminal-Mounting.html (https://www.hv-caps.com/products/HVC-Capacitor-Screw-Terminal-Mounting.html)  Für …
BlueMars setzt Online-Kampagne für Sheego um
BlueMars setzt Online-Kampagne für Sheego um
“Fashion Details” bietet Shoppingerlebnis mit Visual Browsing Frankfurt, 30. Mai 2011. Die Agentur BlueMars hat für www.sheego.de, den Onlineshop für modebewusste Frauen ab Konfektionsgröße 40, eine digitale Fashion-Kampagne entwickelt. Mit dem Special “Wir lieben Fashion Details” setzt BlueMars für sheego.de eine neue Art der Inspiration um: Artikel …
Bild: “Online-Marketing Appetizer-Days” am 17. und 18. März 2011 bei wisoak professionalBild: “Online-Marketing Appetizer-Days” am 17. und 18. März 2011 bei wisoak professional
“Online-Marketing Appetizer-Days” am 17. und 18. März 2011 bei wisoak professional
… Homepage www.wisoak.de oder hier Online Marketing selbständig und erfolgreich nutzen:http://www.wisoak.de/suchergebnisse/details/online-marketing-selbstaendig-und-erfolgreich-nutzen/ Bei Google (AdWords) erfolgreich Werbung schalten http://www.wisoak.de/suchergebnisse/details/bei-google-adwords-erfolgreich-werbung-schalten/ Erfolgreich bei Google auf …
Bild: Fortbildung frühzeitig planen: Alle itl-Seminare für das 1. Halbjahr 2019 jetzt onlineBild: Fortbildung frühzeitig planen: Alle itl-Seminare für das 1. Halbjahr 2019 jetzt online
Fortbildung frühzeitig planen: Alle itl-Seminare für das 1. Halbjahr 2019 jetzt online
… itl-Partnerin Pia Grubitz am 19. Februar bzw. vom 7. bis 8. Mai jeweils in der itl-Zentrale in München. www.itl.eu/de/termine/details/itl-seminar-xml-muenchen-2019.html www.itl.eu/de/termine/details/itl-seminar-framemaker-muenchen-2019.html Zu AECMA/ASD bietet Pia Grubitz vom 20. bis 21. Februar ein Grundlagenseminar für Redakteure, die Datenmodule zum …
Sie lesen gerade: Details zu den Kassenvorschriften ab 2020