(openPR) Ein festlicher Jahresbeginn: Etwa 200 Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Medien begrüßte StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. zum traditionellen Neujahrsempfang: Repräsentanten der großen Parteien, der berufsständischen Institutionen und Kammern, der Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit waren der Einladung ins Hotel Excelsior gefolgt.
Die Neujahrsansprache des Präsidenten, StB/WP Harald Elster
Harald Elster blickte zurück auf ein ereignisreiches 2016, geprägt durch Brexit, IS-Terror und die Präsidentschaftswahlen in den USA, deren Folgen noch nicht abzusehen seien. Das Niedrigzinsniveau helfe zwar, wichtige Investitionen durchzuführen, werfe jedoch auch Fragen zum Erhalt unseres Vermögens und der Alterssicherung auf. „Die hohen Steuereinnahmen und das niedrige Zinsniveau ermöglichen es Bund, Ländern und Kommunen, ihre Schulden zu reduzieren. Dass die Menschen aber kritisch in die Zukunft sehen, kann man daran erkennen, dass das vorhandene Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf über 5,5 Billionen Euro angestiegen ist und damit über 100 Milliarden allein in 2016.“
In der zweiten Jahreshälfte 2016 kam, wie der Präsident berichtete, „Bewegung in diverse Gesetzesvorhaben: in das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das Kassengesetz, das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Berufsgeheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung und aktuell die Überlegungen zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen. Nicht zuletzt diskutiert der Berufsstand selbst intensiv über Regelungen einer möglichen Pflichtfortbildung zur weiteren Qualitätssicherung.“
Ab 01.01.2020 sollen Kassen nur noch verwendet werden dürfen mit einer durch das Bundesamt für Informationstechnik zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung; sie müssen mit Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitaler Schnittstelle ausgerüstet sein: einem elektronischen Aufzeichnungssystem, das jeden Geschäftsvorfall nachvollziehbar macht. Das Finanzamt muss detaillierte Angaben zum verwendeten Produkt erhalten, Regelverstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden. Testkäufe ermöglichen Prüfern, die einwandfreie Handhabung des Kassensystems zu kontrollieren; nach Ausweisung sind sie befugt, die gespeicherten Daten herunterzuladen auf ein externes Medium. Ohne Vorwarnung sei weiterhin die Einzelaufzeichnungspflicht gesetzlich implementiert worden. „Registrierkassen müssen Umsätze damit ab 01.01.2017 einzeln aufzeichnen können“, stellte Harald Elster fest. Eine Evaluierung des Gesetzes sei erst vier Jahre nach Inkrafttreten geplant, man dränge jedoch auf eine frühere „Abhilfe“. Die Investitionen und der zeitliche Aufwand zur Umsetzung dieser neuen Regelungen seien derzeit noch nicht abzusehen.
„Anpassungsbedarf“ sieht der Präsident weiterhin in dem „Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, in dem die Regeln zum Berufsgeheimnisschutz teilweise neu strukturiert und ergänzt werden sollen. Hierbei geht es um die Strafbarkeit der Berufsangehörigen und deren Angestellten sowie – und das ist neu – um die Strafbarkeit von beauftragten Dienstleistern (z. B. IT-Unternehmen). Ursprünglich befasste sich dieser Entwurf nur mit den rechtsberatenden Berufen. Der Deutsche Steuerberaterverband hatte in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) jedoch auf eine umgehende Berücksichtigung der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe gedrängt, für die ebenfalls Rechtssicherheit geschaffen werden muss.
Abschließend wandte sich der Präsident gegen ein weiteres Gesetzesvorhaben: die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle. Das mit einem Gutachten beauftragte Max-Planck-Institut hatte „testiert, dass eine Anzeigepflicht verfassungsrechtlich zuverlässig ausgestaltet werden kann. Cum-Ex oder andere Steuervermeidungskonzepte sorgen“, wie Harald Elster einräumte, „für einen steigenden politischen Handlungsdruck“. Er wehrte sich jedoch dagegen, „dass der gesamte Berufsstand sowie alle Steuerpflichtigen unter Generalverdacht gestellt“ werden. 99,9% der Steuerpflichtigen und deren Berater sind nicht in kritische Modelle involviert! Sofern Steuerpflichtige geltendes Recht befolgen, ist ihr Verhalten legal und legitim“, betonte der Präsident und wies auf „diverse höchstrichterliche Rechtsprechungen zur Haftung der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe“ hin, die bei Nichtbefolgen geltenden Rechts in Haftung genommen werden können! „Steuerberater dürfen nicht zur Reparaturabteilung des Gesetzgebers werden, der fachlich schlechte, ungenügend formulierte, mit unbestimmten Rechtsbegriffen versehene Gesetze beschließt,“ so sein vehementer Appell.
Der Prozess der Digitalisierung stellt den Berufsstand vor erhebliche neue Herausforderungen, schloss der Präsident und wünschte den Anwesenheit alles Gute, Glück, Erfolg, Gesundheit und Gottes Segen für 2017!
Grußwort Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Die Kölner Oberbürgermeisterin gab in ihrem Grußwort einen Ausblick auf das Jahr 2017, verbunden mit einem Rückblick auf ein ereignisreiches 2016, in dem die Stadt bekannter geworden ist. Als erstes Leitziel nannte sie das Wachstum der Großstadtmetropole, das mit „schwereren Verkehrsbedingungen“ verbunden ist. Die neue Verkehrsdezernentin habe seit dem 1. Januar 2017 einen „Nachholbedarf“ zu bewältigen und ein Strategiepapier in Arbeit, das den „Umsetzungsstau“ auflösen soll. Die Verwaltung arbeite an einem Konzept für eine vernünftige Wohnsituation, auch für sozial Schwache. Ziel seien soziale Balance und bezahlbarer Wohnraum. Der Schulbau soll mit mutigen Modellen vorangetrieben und die Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden.
Als zweites Leitziel nannte Henriette Reker die Nachhaltigkeit, die sie ökonomisch, ökologisch und sozial begreift. „Die Stadt verbraucht jedes Jahr 5% ihres Eigenkapitals“, so die Oberbürgermeisterin, „wir sollten aber nicht auf Kosten der nachfolgenden Generation leben“. Bildung und Verkehr gehörten zu den Prioritäten, die Investitionsquote werde schrittweise gesteigert, und die Stadt sollte attraktiver werde – in Orientierung am „Masterplan Speer“.
Die Sicherheitsarchitektur der Stadt wurde 2016 neu aufgebaut, berichtete die Oberbürgermeisterin, die Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Sicherheits-Organen intensiviert. Die Statistik der tatsächlich begangenen Straftaten zeige eine positive Entwicklung.
„Die Wirtschaftsförderung soll noch besser aufgestellt werden“, betonte Henriette Reker und erntete Applaus für die Aussage: „Unternehmen sollen sich hier nicht nur aufgehoben fühlen; die Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und ist daher für den sozialen Frieden wichtig.“ Der Focus liege auf Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und Integrationskonzepten für Flüchtlinge. Die geplante Verwaltungsreform sei von den Mitarbeitern gewünscht, und die Digitalisierung ein Schwerpunktthema der nächsten Jahre.
Die Metropolregion Rheinland gilt es, wie die Oberbürgermeisterin hervorhob, zu fördern, um überregional stärker sichtbar zu werden. Zum Stichwort „Köln in Europa“ erinnerte sie an den „Staatsmann im OB-Rock“, Konrad Adenauer, der vor 100 Jahren Kölner Oberbürgermeister wurde. Die für 2017 geplante Jubiläumsfestwoche soll vor allem die europäische Idee herausstellen.
Harald Elster war es eine „große Ehre“, den diesjährigen Gastredner, der nach dem Juarastudium eine Steuerberaterprüfung absolvierte, „auch als Kollegen“ anzukündigen: Prof. Dr. Werner Görg, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Festrede Prof. Dr. Werner Görg, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Der IHK-Präsident begann seine Festrede mit „Überlegungen zur strukturellen Veränderung des Steuerrechts: Durch die Digitalisierung entstehen neue Geschäftsmodelle“, stellte er fest, „neue Klienten wachsen nach, deren Umgang ein völlig anderer sein wird als unserer“. Scharf kritisierte er die 2016 beschlossenen Änderungen in den körperschaftsteuerlichen Regelungen, wie sie in § 8c und 8d fixiert wurden. Gefeiert als Initiative des Gesetzgebers zur Förderung von Start-ups, gingen sie „kapital daneben“, kritisierte der IHK-Präsident. Veränderungen der Gesellschafterstruktur oder ein Gesellschafterwechsel können sich fortan steuerschädlich auswirken. Dabei sollten Unternehmen bei Fehlentwicklungen die Möglichkeit haben, neue Gesellschafter einzusetzen oder irgendetwas zu ändern.
Auch Veränderungen der Geschäftsstrategie können sich steuerschädlich auswirken: „Wenn der digitale Vertrieb nicht ausreicht und zusätzlich stationäre Verkaufsstellen eingerichtet werden, kann der zuvor gemachte Verlust nicht mehr steuerlich genutzt werden“, bemängelte der IHK-Präsident. „Wir müssen die Gründungsbereitschaft von Unternehmen legislatorisch begleiten“, forderte er. „Die Gesetzgebung darf den Strategiewechsel nicht kapital bestrafen!“ Politik habe dem Gebot der Gerechtigkeit zu folgen, und die legislatorische Fehlleistung des § 8d werde von größeren Unternehmen problemlos bewältigt, nicht aber von kleinen und mittleren.
Kritik übte der IHK-Präsident auch an der aktuellen Version des Erbschaftsteuergesetzes und erteilte eine Absage an die Substanzbesteuerung. Er vermisse ein klares Votum gegen die Vermögenssteuer. Eine „etwas simplere Unternehmenssteuerreform wäre schön“, betonte er. „Ein Klavier, auf dem ich ohne Berater nicht mehr spielen kann, nützt niemandem“.
Abschließend ging Professor Görg auf die „dramatische Zinsentwicklung“ ein, von der nicht nur Versicherungsunternehmen und Banken, sondern auch die Mandanten betroffen sind. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen niedrigen Zinssätze verlangen eine sukzessive Erhöhung der Pensionsrückstellungen, die sich auf die Bilanz der Unternehmen auswirke. Die Abzinsung und eklatante Besteuerung seien ein hochkomplexes Thema, und die intellektuelle Bewältigung dieses Verfahrens so hochkarätig, dass die Begleiter sich beim Bundesverfassungsgericht (BVG) wiederfinden würden.
Der anschließende Empfang bot Gelegenheit, die sehr unterschiedlichen Thesen dieser hochinteressanten Vorträge zu diskutieren.