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Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln

Bild: Traditioneller Neujahrsempfang am 12. Januar 2019 im „Hotel Excelsior“, Köln
StB/WP Harald Elster (l.) mit Tom Buhrow (r.). Fotocredit Max Malsch.
StB/WP Harald Elster (l.) mit Tom Buhrow (r.). Fotocredit Max Malsch.

(openPR) Ein festlicher Start ins neue Jahr: Zum traditionellen Neujahrsempfang am 12. Januar im Hotel Excelsior, Köln, begrüßte StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., etwa 200 Mitglieder und Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Medien. Repräsentanten der großen Parteien, der berufsständischen Institutionen und Kammern, der Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit waren der Einladung gefolgt. Der Präsident freute sich besonders, den diesjährigen Festredner anzukündigen:


Tom Buhrow, Intendant des Westdeutschen Rundfunks.

Die Neujahrsansprache des Präsidenten, StB/WP Harald Elster
Harald Elster äußerte sich in seiner Neujahrsansprache besorgt über die „vielfältigen Krisenzeichen unserer Zeit“: die innen- und außenpolitisch instabile Situation. Das deutsche Parteiengefüge werde immer unübersichtlicher; der Brexit und der von Donald Trump inszenierte Handelskrieg gefährdeten den internationalen Warenaustausch wie auch unsere Reisegewohnheiten.
Harald Elster ging auf zwei vom Bundesminister der Finanzen in einem Gespräch am 28.11.2018 vorgestellte Entwürfe für die Reform der Grundsteuer ein: Das wertunabhängige Modell knüpft an die örtlichen Kosten der Kommune an. Das wertabhängige Modell hingegen orientiert sich am tatsächlichen Wert der Immobilie. Durch die Berücksichtigung der Nettokaltmiete trage es weiterhin sozialen Aspekten Rechnung.
Pessimistisch äußerte sich der Präsident über den Beschluss der Europäischen Union vom 25.05.2018, einen automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen einzuführen. Diese Richtlinie muss bis 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden, die Mitteilungspflicht für derartige Steuergestaltungen gilt jedoch bereits ab dem 25.06.2018. Eindringlich warnte er davor, diese ebenfalls für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Aus Sicht des steuerberatenden Berufs müsse die Sicherstellung des Steuergeheimnisses gewährleistet sein. „Im Klartext handelt es sich hierbei um ein Reparaturgesetz zugunsten des deutschen Steuergesetzgebers.“

In der Anlage erhalten Sie ein kostenfreies Pressefoto.

Bildunterschrift: StB/WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (l.) und Tom Buhrow, Intendant des Westdeutschen Rundfunks (r.).
Fotocredit: Max Malsch.

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