(openPR) Kassensystem unterstützt zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (kurz: Kassengesetz) vom 22.12.2016 soll Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungssystemen bzw. Registrierkassen verhindern. Ab dem Jahr 2020 sieht eine weitere technische Verordnung außerdem vor, dass jede Kasse durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen ist. Das Kassensystem Kasse Speedy PRO unterstützt deren Einsatz und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen.
Seit dem Jahr 2016 gilt das Kassengesetz, das Manipulationen an Registrierkassen, wie etwas das nachträgliche Ändern von Buchungen, verhindern soll. Elektronische Aufzeichnungen von Kassenbewegungen müssen ebenso wie ihr Pendant auf Papier unveränderbar sein. Steuerrelevante Vorgänge sind außerdem einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen.
Die „Technische Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der Manipulationen an digitalen Grundaufzeichungen“ besagt, dass ab dem 01. Januar 2020 digitale Aufzeichnungen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zu schützen, auf einem Speichermedium zu speichern und verfügbar zu halten sind. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus dem eigentlichen Sicherheitsmodul, einem Modul zur Datenspeicherung sowie digitalen Schnittstellen. Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, dürfen noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Unternehmen oder Gewerbetreibende, die ein neues Kassensystem anschaffen möchten, müssen ab sofort darauf achten, dass sich das Kassensystem mit der geforderten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachrüsten lässt.
Die vom Gesetzgeber ab dem 01.01.2020 für Registrierkassen geforderte Sicherheitseinrichtung wird nicht von den Kassenherstellern, sondern von verschiedenen Drittanbietern angeboten und ist neben dem Kassensystem zusätzlich zu erwerben. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Chip, der zu jedem Kassenvorgang einen verschlüsselten Code erstellt.
Kasse Speedy setzt dabei auf die Technologie der Firma Swissbit. Diese wird eine Chipkarte anbieten, die über die USB-, SD- oder microSD-Schnittstelle an das bestehende Kassengerät angeschlossen wird. Eine Nachrüstung ist damit deswegen in aller Regel problemlos möglich.
Eine besonders komfortable und wirtschaftliche Lösung wird Kasse Speedy für seine Kunden entwickeln: einen Signatur-Server für WLAN-Netze. Dieser Signatur-Server benötigt nur eine Chipkarte und kann damit sehr schnell und komfortabel beliebig viele Kassen in dem lokalen WLAN-Netz mit entsprechenden Signaturen versorgen.
Aber auch das System der Firma Swissbit ist noch nicht abschließend zertifiziert. Das führt dazu, dass Anfang Oktober 2019 immer noch keine TSEs auf dem Markt verfügbar sind. Trotzdem sieht es so aus, als wenn der Termin 01.01.2020 erhalten bliebe. Eine Verschiebung ist nicht geplant. Man geht wohl davon aus, dass rechtzeitig TSEs verfügbar sind.
Kasse Speedy PRO wird den Einsatz eines solchen Chips unterstützen und erfüllt somit die Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen. Rechtzeitig wird es dazu für Kunden mit laufenden Verträgen (Miet- oder Wartungsverträge) ein kostenloses Update der Software dann auf die Version 3.7 geben. Kosten für den Erwerb der erforderlichen Hardware für die Einrichtung der Systeme sind darin nicht enthalten.











