(openPR) Potsdam (ph/mw) - Nachdem der Bundestag am 14.12.2006 und der Bundesrat am 16.02.2007 die Weichen für die WEG-Reform 2007 auf grün gestellt hatten, tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.03.2007 (BGBl I, S. 370) zum 01.07.2007 in Kraft.
Wie bereits in der letzte Pressemitteilung zu diesem Thema berichtet, sieht das neue WEG die Erleichterung bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen, die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer und die Anpassung des WEG-Gerichtsverfahrens an die Zivilprozessordnung (ZPO) vor.
Rechtsanwalt Peter Hesse, Wohnungseigentumsrechtler bei BRENNECKE & PARTNER stellt heraus: „Das Verfahren wird sich künftig nach der ZPO und nicht mehr nach dem FGG richten“.
Um einen schnellen Überblick über die Neuregelungen des WEG zu ermöglichen, hat die überörtliche Anwaltskanzlei BRENNECK & PARTNER auf ihrer Homepage unter www.BRENNECKE-PARTNER.de unter Gesetzestexte/Wohnungseigentumsgesetz eine graphisch aufbereitete Synopse des vom Bundestag am 14.12.2006 und vom Bundesrat am 16.02.2007 verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in tabellarischer Form zur Verfügung gestellt. Alle Textänderun-gen wurden farbig (rot) dargestellt. Die wesentlichen Änderungen sind mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt Peter Hesse versehen.
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