(openPR) Karlsruhe, 22.02.2007. Nachdem der Bundestag am 14.12.2006 die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verabschiedete, hat nun auch der Bundes-rat am 16.02.2007 der WEG-Reform 2007 zugestimmt. „Das lang ersehnte neue Wohnungseigentumsgesetz könnte daher bereits zum 1.6.2007 in Kraft treten“, erläu-tert Rechtsanwalt Peter Hesse, Partner bei BRENNECKE & PARTNER.
Wohnungseigentumsrechtler Peter Hesse fast die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammen:
Wie bereits in vorausgegangenen Pressemitteilung berichtet, sieht das neue WEG die Erleichterung bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen, die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer und die Anpassung des WEG-Gerichtsverfahrens an die Zivilprozessordnung (ZPO) vor.
Um einen schnellen Überblick über die Neuregelungen des WEG zu ermöglichen, hat die überörtliche Anwaltskanzlei BRENNECK & PARTNER auf ihrer Homepage unter www.BRENNECKE-PARTNER.de unter Gesetzestexte/Wohnungseigentumsgesetz eine graphisch aufbereitete Synopse des vom Bundestag am 14.12.2006 und vom Bundesrat am 16.02.2007 verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Wohnungs-eigentumsgesetzes in tabellarischer Form zur Verfügung gestellt. Alle Textänderungen wurden farbig (rot) dargestellt. Die wesentlichen Änderungen sind mit einer An-merkung von Rechtsanwalt Peter Hesse versehen.
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