(openPR) Mehrheitsentscheidungen sollen Streit um Modernisierungen und Kostenaufteilung beenden - geändertes Wohnungseigentumsgesetz in Kraft
Münster, 03. Juli 2007 - Die Eigentümergemeinschaften der über fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland können künftig Entscheidungen mit Mehrheit treffen. Dies sieht das zum 1. Juli geänderte Wohnungseigentumsgesetz vor. Der Gesetzgeber will damit vor allem in der Vergangenheit oftmals vor Gericht ausgetragenen Streit um Modernisierungsmaßnahmen oder die Umlage von Kosten wie Strom und Wartung auflösen. Die bisher erforderliche Einstimmigkeit wurde gestrichen. Somit können einzelne Eigentümer Modernisierungen zukünftig nicht mehr blockieren. Auch kann bei der Umlage von Kosten für Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen jetzt von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder der Teilungserklärung abgewichen werden. Allerdings sieht das Gesetz eine "doppelte Mehrheit" vor. Danach braucht ein Beschluss die Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile halten.
Im neuen "Rechtshandbuch Wohnungseigentum" (Verlag LexisNexis Münster) fassen mit dem Notar Dr. Stefan Hügel aus Weimar und dem Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Jochen Scheel zwei ausgewiesene Experten die komplizierte Materie verständlich zusammen. "Mit unserem Handbuch wollen wir sowohl den mit Wohnungseigentumsrecht befassten Rechtsanwälten, Notaren und Richtern, aber auch den "juristischen Laien" wie Wohnungseigentümern und Verwaltern oder Sachbearbeitern in Haus- und Grundeigentümerverbänden eine fundierte Arbeitsgrundlage für die tägliche Praxis bieten", betont Dr. Stefen Hügel.
Nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes können jetzt die Wohnungseigentümer über eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung beschließen, das gemeinschaftliche Eigentum zu modernisieren, beispielsweise durch Wärmedämmung oder andere Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung. Auch können per Beschluss jetzt die Kosten für eine konkrete Instandhaltungs- oder Baumaßnahme abweichend von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen bzw. der Regelung der Gemeinschaftsordnung nach einem passenden Maßstab geregelt werden. Das Ziel des Gesetzgebers sind dabei gerechtere Ergebnisse, da es für die Kostentragung künftig auf den Nutzen für die einzelnen Miteigentümer ankommt. Bislang mussten nur diejenigen Miteigentümer Kosten für Baumaßnahmen tragen, die der Maßnahme auch zugestimmt hatten.
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Abdruck honorarfrei- Belegexemplar erbeten
Bildmaterial und weitere Informationen sind unter www.lexisnexis.de/WEG abrufbar.
Notar Dr. Stefan Hügel / Dr. Jochen Scheel
Rechtshandbuch Wohnungseigentum
2. Auflage Juni 2007
648 Seiten, gebunden
mit CD-ROM
ISBN: 978-3-89655-259-4
88,00 EUR
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