(openPR) Neuer Abmahnmarkt wird zur Existenzbedrohung für kleine und mittlere Unternehmen - fehlende Pflichtangaben auf E-Mails können auch eBay-Profisellern schnell zehntausende von Euros kosten
Münster, 23. Februar 2007. Vielen Unternehmen und Gewerbetreibenden droht durch einfaches Versenden von E-Mails großer Ärger: Seit Jahresbeginn müssen auch E-Mails die gesellschaftsrechtlichen Pflichtangaben wie Anschrift, Steuernummer, Handelsregistereintrag oder Name des Geschäftsführers enthalten. Dies gilt dabei auch für Gewerbetreibende im Internet wie Profiseller auf eBay. Fehlen die vorgeschriebenen Angaben, kann das Registergericht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro verhängen. Schlimmer noch: Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassungsansprüche geltend machen und abnahmen, so das Fazit von Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Experte für Wettbewerbsrecht in der aktuellen Ausgabe der ZAP "Zeitschrift für die Anwaltspraxis" aus dem Verlag LexisNexis: "Es entsteht eine neue Abmahnwelle. Erste Fälle sind bereits zu beobachten. Und ganz offenbar geht es den Abmahnenden dabei nicht um wettbewerbsrechtliche Fragen, " so Dr. Schneider. Schon die kleinsten Fehler können kleine und mittelgroße Unternehmen schnell in der Existenz bedrohen: Durch Abmahnungen von Anwälten, Konkurrenten oder Wettbewerbshütern laufen schnell Kosten von mehreren zehntausend Euro auf. Und jeder weitere, noch so kleine Verstoß kostet erneut viel Geld. Dr. Harald Schneider warnt in der "Zeitschrift für die Anwaltspraxis" vor den Folgen: "Unternehmen sind gut beraten, Ihre E-Mail-Korrespondenz unverzüglich den neu gefassten Vorschriften anzupassen." Der sicherste Weg dabei ist ganz einfach: Allen ausgehenden E-Mails werden automatisch alle notwendigen Angaben in deutscher Sprache und vom Druckbild her gut lesbar angefügt.
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