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Zugriff auf neue Anti-Terror-Datei seit dem 01.03.2007 möglich

02.04.200717:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Baden-Baden, 31.3.2007. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurde Deutschlang bislang noch von Terroranschlägen verschont. Damit dies möglichst auch so bleibt, bemüht sich die Bundesregierung ständig, die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Seit dem 01.03.2007 ist der Zugriff auf die Anti-Terror-Datei möglich.



Rechtsanwältin Melanie Jungbluth, Partnerin und Datenschutzspezialisten der Rechtsanwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER erörtert den aktuellen Sachstand:

Die gesetzliche Grundlage für diese notwendigen Maßnahmen sind durch das Terrorismusbekämpungsgesetz (TBG) und das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpungsgesetzes (TBEG) geschaffen worden. Beide Gesetze sind Rahmengesetze, durch die andere Vorschriften in bereits bestehenden Gesetzeswerken geändert werden. Inhaltlich wird sehr viel für die Prävention von Anschlägen geregelt, insbesondere durch eine Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste und durch die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei.

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) trat bereits am 01.01.2002 in Kraft. Dadurch wurden das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst, das Gesetz für den Bundesnachrichtendienst, das Bundpolizeigesetz sowie die Gesetze für Bundes- und Landeskriminalämter geändert, um diesen Sicherheitsbehörden die Kompetenzen zu erweitern und einen Datenaustausch zwischen den Behörden zu ermöglichen, der zuvor so nicht möglich war. Das Gesetz war zunächst auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf dieser Frist am 01.01.2007 wurde daher überprüft, ob die Vorschriften so bestehen bleiben. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Vorschriften nicht nur weiter gelten sollen, sondern die Befugnisse außerdem noch weiter erweitert werden sollen. Diese Erweiterungen wurden im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) nunmehr festgelegt. Das Ergänzungsgesetz trat am 11.01.2007 in Kraft. Dieses Gesetz wird wiederum in fünf Jahren auf seine Notwendigkeit bzw. Änderungsbedarf hin überprüft werden.

In der Umsetzung der neuen Befugnisse wurde eine bundesweite Anti-Terror-Datei angelegt, in der eine Vielzahl von Datenbanken zusammengeführt wurden wie etwa der Datenbank Personenidentifizierung, Asylantragsteller, Vorsorge DNA, Erkennungsdienst und Gewalttäterdateien. Zugriffsberechtigte sind der Verfassungsschutz, der BND, der MAD, sowie das BKA und die Landeskriminalämter. Juristisch knifflig ist die Tatsache, dass entsprechend der Gesetzeslage bislang die Strafverfolgungsbehörden auf die Dateien der Nachrichtendienste keinen Zugriff hatten. Auch in Zukunft soll dies so bleiben, jedoch sollen die Nachrichtendienste nunmehr sehen können, nach welchen Personen die Strafverfolgungsbehörden gesucht haben.

Der Bedarf zur Terrorismusbekämpfung ist nachvollziehbar, die Frage ist nur, zu welchem Preis. Sämtliche neuen Methoden zur Terrorismusbekämpfung mit Datensammlung, Online-Durchsuchung oder Überwachung von öffentlichen Plätzen und Einrichtungen geht insgesamt in Richtung zunehmender Überwachung. Dass hierzu auch Unbeteiligte mit überwacht und deren Daten erfasst werden, wird offensichtlich zunehmend als notwendiger Preis angesehen.

In Deutschland wurde dem Datenschutz bislang ein hoher Stellenwert eingeräumt, auch im Europäischen Vergleich. Es ist fraglich, ob der Datenschutz in der bisherigen Ausprägung so bestehen bleiben wird oder zugunsten der Terrorismusprävention zumindest teilweise eingeschränkt werden wird. Oder ob in Zukunft Alternativen der Prävention entwickelt werden ohne Einschränkung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Solche Alternativen sind jedoch derzeit nicht erkennbar, vor allem nicht im derzeitigen politischen Trend.

Pressekontakt:
BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte
Pressesprecher: RA Marc Y. Wandersleben
Göttinger Chaussee 115
30459 Hannover
Tel. 0511/260 918 - 0
Fax. 0511/260 918 -10
e-mail: E-Mail
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