(openPR) „So eine Bescherung“ wurde eine Seminarreihe betitelt, die udis, die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH soeben abgeschlossen hat. In dieser Reihe wurden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit vorgestellt, die vom Deutschen Bundestag entweder in letzter Zeit verabschiedet worden sind oder in nächster Zeit dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.
Themen der Seminare waren vor allem die neue Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, die neuen strengeren Vorschriften zum Computerstrafrecht, die erzwungene Übermittlung von Fluggastdaten an die USA, die geplante Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bundesbürger sowie die Neuerungen im Kreditwesen zur Kontrolle der Geldflüsse in Deutschland.
In der (fragwürdigen) Hoffnung auf mehr Sicherheit hebt das Terrorismusbekämpfungsgesetz die vom Grundgesetz gebotene Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit weitgehend auf. Das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse wird im Bereich des Datenschutzes eher das Gegenteil bewirken, weil sich vor allem in Kleinbetrieben der bürokratische Aufwand enorm erhöhen dürfte. An der Übermittlung von (teilweise hoch sensiblen!) Fluggastdaten in die USA wird sich trotz großer Zweifel an deren Rechtmäßigkeit auch in Zukunft nichts ändern.
Auch die in diesem Jahr geplanten neuen Gesetze lassen unter Datenschutzexperten alles andere als Optimismus aufkommen: Wenn an den geplanten strengeren Vorschriften zum Computerstrafrecht keine Änderungen mehr vorgenommen werden, besteht die Gefahr, dass die Sicherheit vor kriminellen Machenschaften in Zukunft eher abnehmen und die Entwicklung neuer Sicherheitstools eher behindert wird. Die geplante Speicherung der Kommunikationsdaten (Telefon, eMail, Internet) aller Bundesbürger und ohne Anfangsverdacht über einen Zeitraum von sechs Monaten stellt wichtige Prinzipien eines Rechtsstaats auf den Kopf. Die Neuerungen im Kreditwesen schließlich sind ab dem 1. Juli dieses Jahres mit der Einführung einer dauerhaften, bis über den Tod hinaus geltenden Identifikationsnummer aller Steuerzahler verbunden, einer Nummer, die in der Praxis auf ein Personenkennzeichen für alle Bundesbürger hinausläuft.
Ein allgemeines Personenkennzeichen galt bisher in Deutschland als Tabu, nachdem bereits in den 70er Jahren der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages dessen Einführung einstimmig abgelehnt hatte, weil es mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren sei.
Die Seminarteilnehmer stellten fest, dass jedes einzelne dieser Vorhaben vor 15 bis 20 Jahren noch einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hätte und wahrscheinlich am Widerstand der Bevölkerung gescheitert wäre. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass wegen der Passivität der Menschen von heute die Erosion ihrer Grundrechte weiter fortschreiten wird. So würden es sich die Bundesbürger in ihrer überwältigenden Mehrheit wohl auch gefallen lassen, wenn der Staat per Gesetz die Möglichkeit erhalten würde, auf ihre privaten Rechner zuhause zugreifen zu können.
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