(openPR) Mit außerordentlichem Bedauern wurde von der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V. (AGfaN) zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat mehrheitlich dem von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen vorgelegten Kompromissvorschlag zur Vorlage des Entwurfs der Bundesregierung zur 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zustimmte, obwohl die Regelung der Breite der Kastenstände das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts vom 03. März 2014 missachtet. Es hatte geurteilt, dass den Sauen in den Kastenständen ein entspanntes Ruhen in Seitenlage möglich sein müsse, ohne dass ihre Beine in den benachbarten Käfig hineinragen, was nur gewährleistet sei, wenn die Breite der Schulterhöhe entspreche. Diese Vorgabe wurde vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg 24.11.2015 wie auch vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig in dritter Instanz am 08.11.2016 bestätigt. „Es ist skandalös, wie sich der Gesetzgeber über die Rechtsauslegung dreier Gerichte zu Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes, der die art- und verhaltensgerechte Haltung vorschreibt, und zu Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Schutz ´auch der Tiere` fordert, hinwegsetzt,“ kritisiert der Vorsitzende der AGfaN Eckard Wendt. Der Gesetzgeber könne doch nicht allen Ernstes von den Bürgerinnen und Bürgern Gesetzestreue verlangen, wenn er seinerseits gegen Recht und Gesetz verstoße.
Auch die vorgesehenen Übergangsfristen für die Haltung von Sauen im Deckbereich und in den Abferkelbuchten seien zu lang, kritisiert Eckard Wendt. Sämtliche Bundesregierungen und deren Landwirtschaftsminister hätten seit 1992 die gesetzwidrigen Zustände in der Sauenhaltung nicht nur geduldet, sondern auch mit Fördergeldern für Stallneubauten subventioniert, moniert Wendt.
Die Agrarministerin von Sachsen-Anhalt, Prof. Claudia Dalbert, unterstrich in ihrem Redebeitrag vor der Abstimmung, dass ihr Bundesland bewiesen habe, wie ein Umbau der Sauenhaltung durch entsprechende Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht werden könne. So hätten in Sachsen-Anhalt seit 2018 bereits ca. 70% der Betriebe auf tiergerechtere Haltungsverfahren umgestellt.













