(openPR) Seit vielen Jahrzehnten kämpfen Tierschutzverbände für eine art- und verhaltensgerechte Haltung von Tieren auch im Bereich der so genannten Nutztiere. Im Jahre 1999 bestätigte endlich auch das Bundesverfassungsgericht, dass die Haltung von Hennen gewisse Mindeststandards zu erfüllen hat, da den Tieren sonst vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Hierzu gehören die Möglichkeit einer artgemäßen Körperpflege, das gleichzeitige ungestörte Ruhen, die ungestörte Eiablage in Nestern und die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung.
Keine dieser Voraussetzungen wird von dem Großgruppenkäfig, den Herr Diekmann vom "Bundesverband Deutsches Ei", eines Lobbyverbandes der großen Ei-Produzenten, beschönigend "Kleinvoliere" nennt, erfüllt. Eine Praxisbegleitende Studie der FAL zeigt ebenso wie die Beurteilung durch die EU-Kommission (EFSA), dass den Tieren ein artgerechtes Verhalten in diesen Systemen nicht möglich ist. Die mangelnde Bewegung führt zu Osteoporose, was nachweislich zu vielen Knochenbrüchen bei der Ausstallung führt! Fußballenschäden sind häufig zu beobachten und Körperpflege ist den Hennen so gut wie gar nicht möglich, da die kleine Matte gerade einmal für ein Zehntel der Tiere ausreicht und das Substrat (meist Legemehl!) zur Gefiederpflege ungeeignet ist. Kannibalismus wird durch Herunterfahren des Lichtes zu verhindern gesucht, was für die Tiere wohl Dunkel-Haft bedeutet, denn Hühner sehen im schwachen Dämmerlicht fast nichts.
Dass die Tierschutzverbände gegen diese Wiedereinführung des Käfigs "durch die Hintertür" mit aller Kraft protestiert und demonstriert haben, ist Herrn Diekmann wohl bekannt. Tierschutzverbände besitzen leider noch nicht das Verbandsklagerecht, das im Umweltschutz schon existiert. Sie gelten vor dem Gesetz als nicht betroffen - und können nicht klagen! So ist es notwendig, dass sich immer wieder Bundesländer bereit erklären, diese Aufgabe zu übernehmen. Die SDP hatte vor der Wahl versprochen, es würde mit ihr "ein Zurück zum Käfig" nicht geben. Die so genannte "Kleinvoliere" ist nichts anderes als ein Käfig und führt nachweislich zu den oben genannten Problemen. Somit ist es nur konsequent, dass das Bundesland Hessen jetzt eine Normenkontrollklage gegen die ad hoc von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer neu zugelassene „Kleinvoliere“ und die Verlängerung der Zulassung für alte Käfige angestrengt hat. Es gibt also noch eine kleine Hoffnung für die neugierigen Tiere, die leider noch nicht viel davon merken. Sie spüren jedoch ihre schmerzenden Füße – und die quälende Unfähigkeit zur artgemäßen Bewegung – lebenslang!
Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.
Elisabeth Petras (Stellvertretende Vorsitzende)
Bramfelder Chaussee 302
22177 Hamburg
Geschäftsstelle:
Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.
Eckard Wendt
Auf der Geest 4
21435 Stelle
Homepage: www.tierschutz-landwirtschaft.de










