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Deutsche Tierschützer in der Schweiz vor Gericht

15.10.201212:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Connyland-Trainer reitet auf Delfinschnauzen
Connyland-Trainer reitet auf Delfinschnauzen

(openPR) Nachdem innerhalb von drei Jahren sechs Delfine im Delfinarium des Vergnügungsparks Connyland in Lipperswil im Kanton Thurgau gestorben waren, recherchierte das deutsche Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) „katastrophale Zustände“ und sprach in einem Leserkommentar der Zeitung „Blick“ von „Tierquälerei“. Dem WDSF soll jetzt mit einer Klage der Connyland-Betreiber untersagt werden, die Klägerin als "Tierquälerin" zu bezeichnen, weil dies eine "widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung" sei, so das Connyland. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 um 08:30 Uhr vor dem Bezirksgericht in Kreuzlingen statt.

Connyland-Pressesprecher Erich Brandenberger meint, dass durch die Begriffsverwendung "Tierquälerei" das WDSF mit seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller einen strafrechtlichen Tatbestand beim Leser impliziert hätte, der aber nicht zutreffend sei. Das WDSF fordert in seiner Klageerwiderung gegenüber dem Gericht, dass die Aussage als freie Meinungsäußerung gewertet werden müsse.

Gerichtspräsident Urs Haubensak anlässlich der anstehenden Hauptverhandlung: "Es ist darüber zu entscheiden, ob ein Durchschnittsleser bei den streitigen Veröffentlichungen vom Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens von Seiten der Gesuchstellerin (Anm. Connyland) ausgehen würde, oder ob der Leser - wie von der Gesuchsgegnerin geltend gemacht - es als allgemeine Kritik auffassen würde." Weiterhin sei im Hauptverfahren abzuklären, ob von Seiten des Veterinäramtes ein Strafverfahren gegen die Connyland AG eingeleitet worden sei, und die Beklagten ihre Vorwürfe damit auf wahre Tatsachen bzw. vertretbare Äusserungen stützen könnten.

Nachdem im November 2011 zwei weitere Delfine innerhalb einer Woche im Connyland-Delfinarium starben und die Todeszahl sich damit auf acht Tiere innerhalb von drei Jahren erhöhte, wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom gerichtsmedizinischen Institut der Universität Zürich eine Obduktion mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Delfine an einer Antibiotikum-Vergiftung gestorben sind. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Tierärzte des Connyland ein, dessen Ergebnis bis heute nicht veröffentlicht wurde.

Nach den Delfintoden, titelte der "Blick" (Boulevard-Tageszeitung der Schweiz) am 10. November 2011: "BDP-Nationalrätin: Was mit den Delfinen passiert, ist nichts anderes als Tierquälerei". In dem veröffentlichten Interview des Blick sagte die damalige BDP-Nationalrätin Brigitta Gadient : "Es kann ja nicht sein, dass in unserem Land ein Unternehmen nur gestützt auf Tierquälerei existieren kann. Und was im Connyland mit den Delfinen passiert, ist für mich nichts anderes als Tierquälerei und nicht zu verantworten."

Nach Erscheinen des Artikels stellte das Connyland vor dem Bezirksgericht Kreuzligen gegen Frau Gadient einen Antrag auf superprovisorische (einstweilige) Verfügung wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung und einen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen wegen Ehrverletzung. Der Antrag auf die sofortige einstw. Verfügung wurde jedoch vom Gerichtspräsidenten abgewiesen. Der weitere Antrag des Connyland wurde dann zurückgezogen. Möglichwerweise half Frau Gadient ihre parlamentarische Immunität.

Jürgen Ortmüller vom WDSF: „Während der Delfin-Shows reiten die Connyland-Trainer stehend mit ihren Schuhen auf den empfindlichen Schnauzen der Delfine. Wir konnten den Fotobeweis liefern, dass Connyland-Delfine an den Schnauzen blutige Verletzungen hatten. Gegen zwei Connyland-Tierärzte wird wegen Verstoß gegen das Schweizer Tierschutzgesetz ermittelt. Seit Bestehen des Zirkus-Delfinariums sind dort rund 30 Delfine zu Tode gekommen. Was muss alles geschehen, bevor man der Meinung sein darf, dass das alles „Tierquälerei“ sei? Nachdem der Connyland Junior-Chef Roberto Gasser zu zehn Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt wurde, darf ich ihn vermutlich als „Kinderschänder“ bezeichnen aber nicht als „Tierquäler“. Darüber wird das Gericht zu entscheiden haben.“ –

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21.01.2013

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