(openPR) Der Ausgang des Prozesses um den Tod der Elefantenkuh Rani schockiert Tierschützer. Das Amtsgericht Zerbst hat den angeklagten Zirkusdirektor freigesprochen. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Anzeige der Tierschutzorganisation animal public, Kooperationspartner des DEUTSCHEN TIERHILFSWERKS, gegen den 57- jährigen Dompteur und Zirkusdirektor des Zirkus Harlekin wegen Tierquälerei, ließ Tierschützer und Tierschutzorganisationen hoffen.
Im August 2002 wurde die Elefantenkuh Rani, die in die Tierklinik Berlin mit einem gebrochenen Bein eingeliefert wurde, als geheilt entlassen. Wieder in Obhut ihres Besitzers verschlechterte sich der Zustand der Elefantenkuh dramatisch. Und zwar derart, dass sich die behandelnde Tierärztin, die übrigens später vor Gericht nicht gehört wurde, gezwungen sah, eine Auffangstation anzurufen und um Hilfe zu bitten. Der daraufhin alarmierte Amtstierarzt in Zerbst handelte jedoch nicht. Zuletzt konnte Rani nicht mehr aus eigener Kraft stehen, war mit einem Seil an der Decke festgebunden. Am 13.Januar 2003 musste sie schließlich eingeschläfert werden.
Erst nach dem Tod von Rani beschloss der Zerbster Amtsveterinär, die zweite Elefantin des Zirkus "Harlekin" zu beschlagnahmen. Der Zirkusdirektor floh jedoch mit dem Tier und löste so eine bundesweite Polizeifahndung aus.
Obwohl zwei Zeugen bestätigten, dass sich die Elefantenkuh Rani in der Woche vor ihrem Tod im Januar 2003, an zwei Beinen angekettet, mit einem dünnen Seil an der Decke festgebunden und an einem riesigen Unterleibs- Ödem erkrankt, in einem jämmerlichen Zustand befand, gab einzig und allein das Gutachten eines Tierarztes, der vom Gericht bestellt war, den Ausschlag für den Freispruch des Zirkusdirektors.
Zwar befand auch der Gutachter, dass die Elefantenkuh entsetzliche Schmerzen gehabt haben musste, sprach den Halter jedoch frei von jeder Schuld an Ranis Qualen.
Judith Schmalzl, vom DTHW- Büro München: „Einige Dinge muten bei der Urteilsfindung doch sehr seltsam an. Obwohl die beiden Elefanten über kein vorgeschriebenes Außengehege verfügten und somit die Beinmuskulatur der Tiere aufgrund des Bewegungsmangels sehr schnell verkümmert, entspräche laut Aussage des Amtstierarztes die Haltung den rechtlichen Mindestnormen“.
Laura Zimprich, Sprecherin von animal public e.V.: „ Für uns sind einige wichtige Fragen in diesem Prozess noch nicht geklärt worden. Rani hat, da sind sich alle Experten einig, in den letzten Wochen ihres Lebens unter schrecklichen Schmerzen gelitten. Es ist skandalös den Prozess zu beenden, bevor die behandelnde Tierärztin ausgesagt hat“.
Der Freispruch des verantwortlichen Zirkusdirektors lässt keinen anderen Schluss zu, als dass auch nach zwei Jahren Tierschutz im Grundgesetz, Tiere nach wie vor keine Rechte haben. Wenn die aus tierschützerischer Sicht völlig unzureichenden gesetzlichen Mindestnormen eingehalten werden, können gewissenlose, profitorientierte Menschen nach wie vor Tieren unbeschreibliche Qualen und Schmerzen zufügen, ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
„Das DEUTSCHE TIERHILFSWERK fordert den Staatsanwalt eindringlich auf, dieses skandalöse Urteil nicht hinzunehmen und Berufung einzulegen“, gibt Judith Schmalzl vom DTHW- München bekannt.
Schon seit Jahren verlangt das DTHW e.V. ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Der Bundesrat hatte auch 2003 einen Beschluss gefasst, die Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen grundsätzlich zu untersagen. Bislang wurde dies vom zuständigen Verbraucherschutzministerium jedoch noch nicht umgesetzt.







