openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Skandalöser Freispruch im Rani- Prozess - DEUTSCHES TIERHILFSWERK e. V. fordert Staatsanwalt auf, umgehend Berufung einzulegen -

04.11.200411:03 UhrVereine & Verbände

(openPR) Der Ausgang des Prozesses um den Tod der Elefantenkuh Rani schockiert Tierschützer. Das Amtsgericht Zerbst hat den angeklagten Zirkusdirektor freigesprochen. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Anzeige der Tierschutzorganisation animal public, Kooperationspartner des DEUTSCHEN TIERHILFSWERKS, gegen den 57- jährigen Dompteur und Zirkusdirektor des Zirkus Harlekin wegen Tierquälerei, ließ Tierschützer und Tierschutzorganisationen hoffen.


Im August 2002 wurde die Elefantenkuh Rani, die in die Tierklinik Berlin mit einem gebrochenen Bein eingeliefert wurde, als geheilt entlassen. Wieder in Obhut ihres Besitzers verschlechterte sich der Zustand der Elefantenkuh dramatisch. Und zwar derart, dass sich die behandelnde Tierärztin, die übrigens später vor Gericht nicht gehört wurde, gezwungen sah, eine Auffangstation anzurufen und um Hilfe zu bitten. Der daraufhin alarmierte Amtstierarzt in Zerbst handelte jedoch nicht. Zuletzt konnte Rani nicht mehr aus eigener Kraft stehen, war mit einem Seil an der Decke festgebunden. Am 13.Januar 2003 musste sie schließlich eingeschläfert werden.
Erst nach dem Tod von Rani beschloss der Zerbster Amtsveterinär, die zweite Elefantin des Zirkus "Harlekin" zu beschlagnahmen. Der Zirkusdirektor floh jedoch mit dem Tier und löste so eine bundesweite Polizeifahndung aus.

Obwohl zwei Zeugen bestätigten, dass sich die Elefantenkuh Rani in der Woche vor ihrem Tod im Januar 2003, an zwei Beinen angekettet, mit einem dünnen Seil an der Decke festgebunden und an einem riesigen Unterleibs- Ödem erkrankt, in einem jämmerlichen Zustand befand, gab einzig und allein das Gutachten eines Tierarztes, der vom Gericht bestellt war, den Ausschlag für den Freispruch des Zirkusdirektors.
Zwar befand auch der Gutachter, dass die Elefantenkuh entsetzliche Schmerzen gehabt haben musste, sprach den Halter jedoch frei von jeder Schuld an Ranis Qualen.

Judith Schmalzl, vom DTHW- Büro München: „Einige Dinge muten bei der Urteilsfindung doch sehr seltsam an. Obwohl die beiden Elefanten über kein vorgeschriebenes Außengehege verfügten und somit die Beinmuskulatur der Tiere aufgrund des Bewegungsmangels sehr schnell verkümmert, entspräche laut Aussage des Amtstierarztes die Haltung den rechtlichen Mindestnormen“.

Laura Zimprich, Sprecherin von animal public e.V.: „ Für uns sind einige wichtige Fragen in diesem Prozess noch nicht geklärt worden. Rani hat, da sind sich alle Experten einig, in den letzten Wochen ihres Lebens unter schrecklichen Schmerzen gelitten. Es ist skandalös den Prozess zu beenden, bevor die behandelnde Tierärztin ausgesagt hat“.

Der Freispruch des verantwortlichen Zirkusdirektors lässt keinen anderen Schluss zu, als dass auch nach zwei Jahren Tierschutz im Grundgesetz, Tiere nach wie vor keine Rechte haben. Wenn die aus tierschützerischer Sicht völlig unzureichenden gesetzlichen Mindestnormen eingehalten werden, können gewissenlose, profitorientierte Menschen nach wie vor Tieren unbeschreibliche Qualen und Schmerzen zufügen, ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


„Das DEUTSCHE TIERHILFSWERK fordert den Staatsanwalt eindringlich auf, dieses skandalöse Urteil nicht hinzunehmen und Berufung einzulegen“, gibt Judith Schmalzl vom DTHW- München bekannt.

Schon seit Jahren verlangt das DTHW e.V. ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Der Bundesrat hatte auch 2003 einen Beschluss gefasst, die Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen grundsätzlich zu untersagen. Bislang wurde dies vom zuständigen Verbraucherschutzministerium jedoch noch nicht umgesetzt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 37075
 2811

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Skandalöser Freispruch im Rani- Prozess - DEUTSCHES TIERHILFSWERK e. V. fordert Staatsanwalt auf, umgehend Berufung einzulegen -“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutsches Tierhilfswerk e.V.

Bild: Betteln mit Zirkustieren ist meistens gesetzeswidrig - DEUTSCHES TIERHILFSWERK und animal public raten: Spenden Sie kein GeldBild: Betteln mit Zirkustieren ist meistens gesetzeswidrig - DEUTSCHES TIERHILFSWERK und animal public raten: Spenden Sie kein Geld
Betteln mit Zirkustieren ist meistens gesetzeswidrig - DEUTSCHES TIERHILFSWERK und animal public raten: Spenden Sie kein Geld
Bettelnde Zirkusleute gehören alljährlich zum weihnachtlichen Straßenbild in Deutschlands Fußgängerzonen. Mit Ponys, Lamas, Eseln oder Kamelen werden Spenden gesammelt. Pappschilder mit Aufschriften wie „Helfen Sie unseren Tieren über den Winter“ oder „Wer Tiere liebt, der gerne gibt“ appellieren an die Passanten, die hingehaltenen Geldbüchsen zu füllen. „Die Masche mit dem Mitleid funktioniert vortrefflich“, weiß Laura Zimprich, Sprecherin von animal public e.V., „man wird in dem Glauben gelassen, dass das Geld zum Kauf von Tierfutter verwen…
Fundtier – was nun? - DEUTSCHES TIERHILFSWERK warnt: Mitnahme kann Diebstahl sein!
Fundtier – was nun? - DEUTSCHES TIERHILFSWERK warnt: Mitnahme kann Diebstahl sein!
Wer einen herrenlosen Hund oder eine Katze findet, darf das Tier nicht einfach behalten. Die „Streuner“ müssen beim Fundbüro oder einer Polizeiwache abgegeben werden. Von dort aus werden sie in die Tiersammelstelle gebracht. Diese ist meist beim örtlichen Tierheim angesiedelt. Es ist lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Tiere kümmern. Aber es sollten einige Punkte beachtet werden, um sicherzustellen, dass man durch die „Adoption“ eines Tieres keinen bereits vorhanden Besitzer unglücklicht macht. „Wenn man ein vermeintlich…

Das könnte Sie auch interessieren:

Oury Jalloh - institutioneller Rassismus und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
Oury Jalloh - institutioneller Rassismus und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
… an der Wahrheit. Denn es kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht: entweder hat sich Oury Jalloh tatsächlich selbst umgebracht, oder er wurde ermordet. Die von der Staatsanwaltschaft verfolgte Taktik, dass es sich beim Tod von Oury Jalloh um einen Unfall handelte, der auf fahrlässiger Tötung von Polizeibeamten zurückzuführen war, ist schlicht und …
Bild: Großer Kunstfälscherprozess geplant - 27-jähriger soll internationale Kunstwelt hinters Licht geführt habenBild: Großer Kunstfälscherprozess geplant - 27-jähriger soll internationale Kunstwelt hinters Licht geführt haben
Großer Kunstfälscherprozess geplant - 27-jähriger soll internationale Kunstwelt hinters Licht geführt haben
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg (Niedersachsen) hat eine umfangreiche Anklage gegen den Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack erhoben. Es geht um die Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung. Es sind mehr als 200 Einzeltaten angeklagt. Gegen Tom Sack wurde von 2004 bis 2009 unter anderem wegen des …
Angeklagter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung seines Strafverfahrens
Angeklagter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung seines Strafverfahrens
… Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant und dem zeitgenössische Maler Tom Sack (28), der früher in …
Bild: Polizeiliche Vernehmungen – mehr als ein Frage-Antwort-Spiel?Bild: Polizeiliche Vernehmungen – mehr als ein Frage-Antwort-Spiel?
Polizeiliche Vernehmungen – mehr als ein Frage-Antwort-Spiel?
… sind ihm Grenzen gesetzt? Wie kann er taktisch vorgehen, welche psychologischen Aspekte hat er zu beachten? Antwort auf diese und weitere Fragen geben der Staatsanwalt Dr. Heiko Artkämper und der Kriminalhauptkommissar Karsten Schilling in ihrem Buch „Vernehmungen“. Es ist soeben im Verlag Deutsche Polizeiliteratur erschienen. Die Vernehmung selbst ist …
Freispruch im Landgericht München für Dr. Jürgen Adolff
Freispruch im Landgericht München für Dr. Jürgen Adolff
Weitere anwesende Personen der Hauptverhandlung waren Richter Müller, die Schöffen Debuschewitz sowie Markhof und der Staatsanwalt Petzka. Bereits zu Prozessbeginn forderten die Verteidigung sowie der Staatsanwalt einen Freispruch für Dr. Jürgen Adolff (http://www.kommunikationsblog.de/freispruch-im-landgericht-muenchen-fuer-dr-juergen-adolff/). Herr …
Claudia Roth zum Freispruch der Nigerianerin Amina Lawal
Claudia Roth zum Freispruch der Nigerianerin Amina Lawal
Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt äußerte sich erleichtert zum heutigen (25.9) Freispruch der in erster Instanz zum Tode durch Steinigung verurteilten Nigerianerin Amina Lawal: "Dies ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte. Es ist aber nur ein erster Schritt im Kampf gegen …
Strafrecht: Wer muss Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen?
Strafrecht: Wer muss Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen?
… Gemäß § 465 StPO trägt der Angeklagte die Kosten immer, soweit er verurteilt ist. Das gilt auch, wenn er zu einer milderen Strafe verurteilt wurde, als vom Staatsanwalt in der Verhandlung beantragt. Anders ist dies, wenn ein Teilfreispruch erfolgt. Dann muss der Angeklagte die Kosten nur im Umfang seiner Verurteilung tragen. Darüber hinaus findet bei …
Bessere Software und technologische Innovationen mit Mehrwert
Bessere Software und technologische Innovationen mit Mehrwert
„Mit unserer Förderung ermöglichen wir die Berufung zweier junger international ausgewiesener Wissenschaftler:innen an deutsche Universitäten und stärken damit den Wissenschaftsstandort Deutschland in wichtigen Zukunftsfeldern“, sagt Marion Müller, Geschäftsführerin der Wübben Stiftung Wissenschaft. Wertschöpfung durch technologische InnovationenDavid …
Mitgefilmte Hausdurchsuchung: Künstler Tom Sack erhebt Beschwerde in Straßburg
Mitgefilmte Hausdurchsuchung: Künstler Tom Sack erhebt Beschwerde in Straßburg
… Gemälde beschlagnahmt und ohne jede Schutzverpackung mit Polizeifahrzeugen abtransportiert werden. Brisant dabei: Eine richterliche Anordnung gab es nicht. Ein übereifriger Staatsanwalt handelte auf eigene Faust. Da sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen, erstatteten die gefilmten Polizisten Strafanzeige und stellten Strafantrag gegen Tom Sack, …
Bild: Strafverfahren op kölschBild: Strafverfahren op kölsch
Strafverfahren op kölsch
Vor dem Kölner Amtsgericht fand im Januar 2020 auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln ein Strafverfahren wegen Raub und Körperverletzung gegen drei Angeklagte statt. Die Angeklagten sollen einen Mann nach einer Hochzeitsfeier in Niehl geschlagen, in ein Auto gezerrt, entführt und schließlich beraubt haben. Die Verhandlung unter der „kölschen Strafprozessordnung“ …
Sie lesen gerade: Skandalöser Freispruch im Rani- Prozess - DEUTSCHES TIERHILFSWERK e. V. fordert Staatsanwalt auf, umgehend Berufung einzulegen -